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IGH bereitet Rechtsgutachten zu Kosovo vor

Die serbischen Behörden haben dem Internationalen Gerichtshof (IGH), der ein Rechtsgutachten zum Kosovo vorbereiten soll, ihre Kommentare zu den schriftlichen Standpunkten der 35 Staaten übermittelt, die am Verfahren teilnehmen.

Bis zum morgigen Freitag, wenn die Frist für die Zustellung der Kommentare abläuft, wird das den Ankündigungen nach auch Pristina (Prishtina) tun.

Nach den Worten des serbischen Rechtsvertreters vor dem IGH, Sasa Obradovic, verwies Serbien in seinen Kommentaren darauf, dass die Staaten, von denen die Unabhängigkeit des Kosovo unterstützt werde, keine einheitliche juridische Antwort auf die Frage angeboten hätten, warum die Trennung des Kosovo von Serbien im Einklang mit dem Völkerrecht gewesen sei.

Der nächste Schritt im Verfahren ist eine mündliche Debatte. Alle Staaten, die daran teilnehmen wollen, müssen den IGH bis zum 15. September darüber benachrichtigen.

Der Internationale Gerichtshof wurde im Oktober mit der Anfertigung eines Rechtsgutachtens zum Kosovo von der UNO-Vollversammlung beauftragt. Den Antrag dazu hatte Serbien gestellt. Ersucht wird die Antwort auf folgende Frage: “Steht die einseitige Unabhängigkeitserklärung durch die vorübergehenden Institutionen der Selbstverwaltung im Kosovo in Einklang mit dem internationalen Recht?”

Gemäß früheren serbischen Medienberichten wurden dem IGH die Standpunkte von 21 Staaten, die den Kosovo anerkannt haben, sowie 15 Staaten, die dies nicht getan haben, übermittelt. In der ersten Gruppe befinden sich demnach unter anderem die USA, Tschechien, Frankreich, Schweiz, Albanien und Österreich. Zur Gruppe der Staaten, die die Unabhängigkeit des Kosovo nicht anerkannt haben, gehören China, Russland, Zypern, Rumänien, Ägypten, die Slowakei, Libyen, Spanien, der Iran, Brasilien, Argentinien, Aserbaidschan, Bolivien, Venezuela sowie Serbien.

Der Kosovo hatte im Februar 2008 seine Unabhängigkeit ausgerufen und wurde bisher von 62 Staaten anerkannt.

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