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Hypo-U-Ausschuss: VfGH um rasche Klärung bemüht

Ein Blick in den Sitzungssaal im Lokal VI vor Beginn einer Sitzung des parlamentarischen Hypo-Untersuchungsausschusses
Ein Blick in den Sitzungssaal im Lokal VI vor Beginn einer Sitzung des parlamentarischen Hypo-Untersuchungsausschusses ©APA
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) will in der Frage der geschwärzten Akten für den Hypo-Untersuchungsausschuss rasch entscheiden. Laut Auskunft eines Sprechers gegenüber der APA am Mittwoch ist das Höchstgericht bestrebt, die angeregte Frist von vier Wochen einzuhalten.
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Im Laufe des Tages erwartet der VfGH den formalen Antrag des Finanzministeriums mit allen Unterlagen. Diese werden dann gesichtet. Streng genommen kann man dem VfGH nicht vorschreiben, wie lang er sich für eine Entscheidung Zeit lassen darf, laut Gesetz soll er aber “tunlichst” innerhalb von vier Wochen zu einem Entschluss kommen. Da das Gericht diese Frist auch einhalten will, ist damit zu rechnen, dass der Fall nicht im Rahmen der Juni-Session, sondern bei einer außertourlich einberufenen Session behandelt wird.

Es geht um vier Dokumente

Im Antrag des Finanzministeriums geht es um vier Dokumente. Die Entscheidung des VfGH wird diese konkreten Akten betreffen, es ist aber wohl auch zu erwarten, dass der Gerichtshof richtungsweisende Aussagen trifft, aus denen man dann Schlüsse für andere Fälle ziehen kann.

Auch der U-Ausschuss selbst könnte sich noch ans Höchstgericht wenden, allerdings noch nicht jetzt. Denn laut Verfahrensordnung muss das Parlament den betroffenen Stellen zunächst zwei Wochen Zeit geben, brauchbare Akten nachzuliefern. Gesetzt hat man diese Frist dem Finanzministerium und der Fimbag, sie läuft seit dieser Woche. Die Fimbag hingegen könnte, sollte die Nachforderung des Parlaments bereits eingelangt sein, schon jetzt den VfGH anrufen – wie es eben das Finanzressort getan hat.

Fimbag wird rasch entscheiden

Der Hypo-U-Ausschuss hat von der Fimbag verlangt, im ersten Anlauf geschwärzt übermittelte Akten ohne Schwärzungen zur Verfügung zu stellen. Dafür hat die Fimbag zwei Wochen Zeit. “Es ist selbstverständlich, dass diese Frist nicht ausgeschöpft wird”, sagte Fimbag-Chef Klaus Liebscher am Mittwoch zur APA. Man werde “sehr rasch” dazu Stellung nehmen.

Die Fimbag, in der der Staat Bankenbeteiligungen gebündelt hat, kann grundsätzlich die Akten ohne Schwärzungen übermitteln, oder auf ihrer ersten Entscheidung beharren. In diesem Fall kann der Hypo-U-Ausschuss den Verfassungsgerichtshof (VfGH) anrufen, um endgültig zu entscheiden, ob die Schwärzungen zu Recht erfolgt sind. Ob die Fimbag selber direkt den Verfassungsgerichtshof anruft, wie dies das Finanzministerium gemacht hat, wird noch geprüft, so Liebscher. Jedenfalls werde es innerhalb von “wenigen Tagen” eine Entscheidung geben.

Ministerium rief VfGH an

Das Finanzministerium hat sich im Zusammenhang der Aktenschwärzungen am Dienstag an das Höchstgericht gewandt, bestätigte eine Sprecherin von Minister Hans Jörg Schelling (ÖVP) am Mittwoch gegenüber der APA.

Die Parlamentarier sind der Meinung, dass das Unkenntlichmachen von Dokumenten nicht erlaubt ist, weil es neuerdings ohnehin die Möglichkeit gibt, Akten als vertraulich einzustufen. Mehrere Stellen hatten geschwärzte Akten geliefert, argumentiert wurde unter anderem mit dem Bankgeheimnis oder Datenschutz. Da man auch bei diversen Aussprachen auf keinen grünen Zweig kam, zeichnete sich zuletzt schon ab, dass die Sache vorm VfGH landen wird.

Beharrungsschluss gefasst

Der U-Ausschuss hatte, wie es die formalen Regeln als Voraussetzung für den Gang zum Höchstgericht vorsehen, letzte Woche einen sogenannten Beharrungsbeschluss an Finanzministerium und Fimbag gefasst. Damit wurde das Finanzressort aufgefordert, innerhalb von zwei Wochen insbesondere vier bestimmte Akten und Unterlagen im Umfang des Untersuchungsgegenstandes unabgedeckt vorzulegen.

Noch am selben Tag, als die Aufforderung im Ressort eintraf, stellte das Ministerium in einem der APA vorliegenden Antwortschreiben an die Ausschuss-Vorsitzende Nationalratspräsidentin Doris Buers (SPÖ) klar, dass man nicht nachliefern wird. Das Ressort beharrt nämlich auf seiner Rechtsmeinung und verweist etwa auf ein Gutachten des Universitätsprofessors Nicolas Raschauer: Demnach könne es erforderlich sein, “bestimmte vorzulegende Aktenteile zu schwärzen bzw. abzudecken”, denn “zwingende Geheimhaltungsansprüche” würden auch durch das “neue Informationsordnungsregime” des Nationalrats nicht aufgehoben.

In dem Schreiben an Bures bekräftigt das Ressort, “an einer raschen Klärung der Rechtslage interessiert zu sein”, weshalb man noch am Dienstag den für eine solche Klärung zuständigen Verfassungsgerichtshof angerufen hat. “Damit leistet das Bundesministerium für Finanzen einen weiteren Beitrag zur transparenten Aufklärung der Vorgänge rund um die Hypo Group Alpe-Adria”, betonte man.

Auch Parlament will vor VfGH

Laut SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer soll auch der Hypo-U-Ausschuss selbst den Verfassungsgerichtshof wegen der geschwärzten Akten anrufen. Hintergrund: Damit würde man wohl das Verfahren etwas beschleunigen, denn der Gerichtshof wird ohnehin Stellungnahmen aller Seiten einfordern. Dass das Finanzministerium schon einen Antrag an das Höchstgericht gestellt hat, sieht Krainer denn auch “positiv”.

Der VfGH solle die Frage nun so schnell wie möglich klären, meinte auch ÖVP-Fraktionsführerin Gabriele Tamandl. Sie verstehe nicht, warum einige Fraktionen versuchten, das Thema Aktenschwärzungen hoch zu halten. Die für heute Nachmittag angesetzte Befragung des Fimbag-Prokuristen und des Finanzministeriums-Generalsekretärs zu den Aktenschwärzungen hält sie für Zeitverschwendung. Rainer Hable von den NEOS kann in diesen Befragungen ebenfalls keinen Sinn erkennen.

“Zwei-Klassen-Gesellschaft”

Werner Kogler von den Grünen sieht das freilich ganz anders: Er findet es seltsam, “welche Energien die Überprüften aufwenden, um den Willen des Gesetzgebers – und das ist das Parlament – zu unterlaufen”. Er wundert sich auch darüber, dass die von der Regierung eingesetzte Hypo-Untersuchungskommission unter Irmgard Griss weiße Akten bekommen habe, das Parlament aber geschwärzte. Robert Lugar vom Team Stronach machte mit Verweis auf einen Vertrag zwischen Republik und der Kommission ebenfalls auf diese Situation aufmerksam und kritisierte die “Zwei-Klassen-Gesellschaft” – “man versucht uns hier zu verschaukeln”.

Die Einstufung von Akten nach der neuen Informationsordnung funktioniert nach dem Geschmack der Parlamentarier auch nicht: So habe die Finanzprokuratur einen Aufsatz über ein Sonderinsolvenzrecht für Banken, der öffentlich einsehbar ist, als vertraulich eingestuft, ärgerte sich Lugar. FPÖ-Fraktionsführer Elmar Podgorschek wiederum fand es “paradox”, dass Zeitungsartikel als “beschränkt” klassifiziert wurden. Auch SPÖ-Mandatar Krainer bezeichnete die Klassifizierungen als “teilweise absurd”, er fand Bundesgesetzblätter, die klassifiziert wurden. “In Albanien würde so etwas nicht passieren”, fasste Kogler das Unverständnis der Abgeordneten zusammen.

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