Mit Donnerstag ist die erforderliche Verordnung der Finanzmarktaufsicht (FMA) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden. Das Hypo-Sondergesetz selbst ist seit 31. Juli in Kraft.
Erste Klagen ab jetzt möglich
Damit stellt die Hypo Alpe Adria auch die bisherigen Zinszahlungen auf die vom Schuldenschnitt betroffenen Nachranganleihen ein. Erste Klagen gegen das Gesetz können damit aufgesetzt werden. Investoren, die keine Zinsen erhalten, können damit Rechtsmittel einlegen, verlautet am Donnerstag gegenüber der APA. Jetzt in den ersten Augusttagen wären tourliche Zinstermine gewesen.
Umstrittenes Hypo-Sondergesetz
Mit dem Sondergesetz für die staatliche Krisenbank Hypo Alpe Adria lässt die Republik Gläubiger von landesgarantierten Nachranganleihen im Volumen von rund 800 Mio. Euro bluten. Betroffene Anleihegläubiger und etliche Juristen sehen die Wertloserklärung der Verbindlichkeiten als Enteignung. Auch vor Fälligkeit der Bonds werden Feststellungsklagen erwartet. (APA)