Es kehrt wieder Frieden ein, sowohl am Würstlstand als auch zwischen Österreich und Slowenien. Denn letzteres lässt sich die “Kranjska Klobasa” als geografisch geschützte Angabe beim Europäischen Patentamt eintragen. In Österreich kann aber weiterhin die Bezeichnung “Krainer bzw. Käsekrainer” verwendet werden. Das erklärte der für Wurstnamen zuständige Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich am Freitag.
Alle sind glücklich mit dem Krainerkompromiss
“Mit dem jetzigen Kompromiss ist allen geholfen”, zeigte sich der Minister erfreut. Das österreichische Patentamt hatte Anfang April davor gewarnt, dass die Annahme der slowenischen Forderung das Ende der hierzulande verwendeten Bezeichnung wie “Krainer” oder “Käsekrainer” bedeuten würde.
Hinterzimmer-Deal: Käsekrainer gegen Kernöl
Der Streit um die Käsekrainer hatte hierzulande auch medial hohe Wellen geschlagen. Damals kündigten Wirtschaftskammer, Landwirtschaftsministerium sowie Experten der Veterinärmedizinischen Universität mit Unterstützung des Patentamtes an, Einspruchsgründe bei der EU-Kommission geltend machen zu wollen. Auch der Streit um das “Steirische Kürbiskernöl” wurde nun im Rahmen der Käsekrainer-Verhandlungen gelöst.
Slowenisches Kürbiskernöl darf nur unter der Bezeichnung “stajersko” aber nicht als “steirisches” verkauft werden. Das Ursprungsland muss deutlich sichtbar angegeben werden, hieß es aus dem Landwirtschaftsministerium. Der Käsekrainer dürfte das egal sein – die kommt nämlich idealer Weise vom Grill. (Red/APA)