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Hohe Geldstrafe für Abschuss von Nationalpark-Luchs

So viel gelogen wie in diesem Prozess wurde vor Gericht selten
So viel gelogen wie in diesem Prozess wurde vor Gericht selten
Ein 65-jähriger Jäger ist am Mittwoch im Landesgericht Steyr wegen des Abschusses eines Luchses aus dem Nationalpark Kalkalpen zu einer Geldstrafe von 11.160 Euro verurteilt worden, zudem muss er dem Schutzgebiet 12.101 Euro ersetzen. Ein Tierpräparator und ein Fleischhauer wurden u.a. wegen Falschaussage zu 4.320 bzw. 2.160 Euro verurteilt. Die Sprüche sind nicht rechtskräftig.


Der Nationalpark betreibt ein Wiederansiedlungsprogramm für Luchse und vermisst seit Längerem sämtliche Männchen. Von Anfang an stand der Verdacht illegaler Abschüsse im Raum. Nachdem das Landeskriminalamt ein Tier in der Tiefkühltruhe eines Präparators gefunden hatte, geriet der 65-Jährige ins Visier der Ermittler. Dann gestand aber überraschend seine Frau, das Tier geschossen zu haben. Sie wurde bereits rechtskräftig dafür verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft geht aber davon aus, dass mehr Tiere erlegt wurden. Ankläger Wilfried Kondert räumte ein, dass man zwar keinen zweiten Kadaver gefunden habe, allerdings war der in der Tiefkühltruhe verwahrte Balg in einen Sack mit der Aufschrift “13. Mai 2012” verpackt. Zu diesem Datum war der von der Frau geschossene – als “B7” identifizierte – Luchs noch nicht auf der Welt. In dem Sack könnte also ursprünglich ein weiteres Tier, eventuell der ebenfalls verschwundene “Klaus”, gewesen sein, so der Verdacht.

Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf die Zeugenaussage einer Ex-Geliebten des 65-Jährigen, der er detailliert von dem Abschuss erzählt und ihr entsprechende Handyfotos gezeigt haben soll. Sie blieb im Prozess bei dieser Behauptung. Der Angeklagte will nur theoretisch darüber gesprochen haben. Ein weiterer Zeuge berichtete von Gerüchten, dass zudem “jemand aus dem Landesschulrat und ein Politiker” weitere Luchse geschossen haben sollen, das ließ sich aber nicht näher verifizieren.

Der Prozess zeichnete sich wie bereits jener gegen die Frau des 65-Jährigen durch zahlreiche Erinnerungslücken bei Zeugen aus. Der Tierpräparator, den das Ehepaar mit dem Ausstopfen beauftragt hatte, und ein Zeuge aus dem ersten Prozess waren deshalb wegen Falschaussage und Begünstigung angeklagt, der Präparator zudem wegen Verstoßes gegen das Artenhandelsgesetz.

Der Präparator soll zunächst ausgesagt haben, dass ihm der 65-Jährige den Luchs gebracht habe. Später änderte er seine Aussage und behauptete, dessen Frau sei es gewesen. Das falsche Datum auf der Verpackung erklärte er als Irrtum. Der Fleischhauer soll einem Tierarzt erzählt haben, dass er zwei Luchse in einer Tiefkühltruhe gesehen habe. Der Tierarzt meldete das dem Nationalpark. Der Fleischhauer wollte am Mittwoch aber nur von zwei Luchsen in freier Wildbahn gesprochen haben, der Tierarzt konnte sich nicht mehr erinnern und will etwas durcheinandergebracht haben.

Der Staatsanwalt ortete ein “gewisses Netzwerk” und forderte drei Schuldsprüche. Man sei bei Gericht “einiges gewohnt”, sagte Richter Wolf-Dieter Graf. “Aber was in diesem Verfahren gelogen und nicht die Wahrheit gesagt wurde, ist herauszustreichen.” Er hält die Aussage des Veterinärs für “eine Lüge”, während sich die Angaben der Ex-Geliebten bisher im Nachhinein immer als wahr erwiesen hätten.

Er verurteilte den 65-Jährigen zu 11.160 Euro Geldstrafe und 12.101 Euro Schadenersatz. Der Präparator fasste 4.320 Euro aus, der Fleischhauer 2.160 Euro. Der WWF, der sich dem Verfahren angeschlossen hatte, wurde auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Alle Angeklagten kündigten volle Berufung an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Die Sprüche sind damit nicht rechtskräftig.

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