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Hofer und Van der Bellen legten ihre Einnahmen dem Rechnungshof vor

Einnahmen wurden vorgelegt.
Einnahmen wurden vorgelegt. ©APA
Die Kandidaten der Bundespräsidentenstichwahl - Norbert Hofer (FPÖ) und Alexander Van der Bellen - haben dem Rechnungshof pünktlich zu Fristende (6. März Mitternacht) ihre Endabrechnung der Wahlkampffinanzierung vorgelegt.

Diese prüft der Rechnungshof nun formal, dann werden die Listen im Internet veröffentlicht, teilte Rechnungshof-Sprecher Christian Neuwirth am Dienstag mit.

Eine Woche vor der Stichwahl im Dezember mussten die Kandidaten bereits eine vorläufige Spenden- und Einnahmenabrechnung vorlegen. Hofer hatte demnach für den ersten Wahlgang, die aufgehobene und die endgültige Stichwahl knapp sechs Millionen Euro – ausschließlich von der FPÖ beigesteuert – zur Verfügung. Stichwahl-Sieger Van der Bellen finanzierte seine Wahlkämpfe aus Spenden, zu einem guten Teil (im ersten Wahlgang) von den Grünen und von vielen Privaten. Sein Team sammelte für alle drei Kampagnen zusammen rund 7,1 Mio. Euro.

Van der Bellen liegt über Obergrenze

Damit liegt Van der Bellen über der Obergrenze von sieben Mio. Euro – was allerdings nicht relevant ist. Denn in die Endabrechnung muss die aufgehobene Stichwahl vom 22. Mai nicht einbezogen werden und in seiner vorläufigen Abrechnung sind alle Einnahmen seit Kampagnenstart am 8. Jänner berücksichtigt. Hofer hielt sich bereits an den gesetzlich vorgegebenen Stichtag 23. Februar. Die Obergrenze zu überschreiten hätte allerdings auch keine Konsequenzen, eine Sanktion ist nicht vorgesehen.

Und die Überprüfung der Endabrechnung ist alles andere als streng: Der Rechnungshof darf nur formal, aber nicht inhaltlich prüfen – kann also nur Widersprüche zu formalen Kriterien (etwa ob Firmennamen korrekt nach dem Firmenbuch widergegeben sind) aufgreifen. Es bleibt dahingestellt, ob die Angaben tatsächlich richtig sind, konstatierte Neuwirth am Dienstag auf Facebook. Er sieht hier ein gutes Beispiel dafür, wo die Kompetenzen des Rechnungshofes nachgeschärft werden sollten – oder, falls der Gesetzgeber dies nicht wünscht, ganz zu streichen.

(APA)

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