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"Höchst professioneller Internethandel": Niederösterreicher verkaufte online Drogen

Der Mann soll einen regen Drogenhandel über das Internet betrieben haben.
Der Mann soll einen regen Drogenhandel über das Internet betrieben haben. ©APA (Symbolfoto)
Ein 34-Jähriger wurde in Wiener Neustadt zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. "Ich war doof und relativ Banane", so sein Statement.

Acht Jahre lang hat ein jetzt 34-jähriger Niederösterreicher über das Internet einen regen Drogenhandel geführt. Am Mittwoch ist er deswegen am Landesgericht Wiener Neustadt zu einer teilbedingten Haft von drei Jahren, davon zwölf Monate unbedingt, verurteilt worden. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Somit ist die Entscheidung nicht rechtskräftig.

Schon mit 17 Jahren begann der Beschuldigte, Suchtgift zu konsumieren. Zunächst besuchte er Partys in Wien. “Das war wie ein Urlaub vom Alltag. Ich bin euphorischer gewesen… aber dann ist mir das alles zu teuer geworden.” Und so kam die Idee, sich im Internet Drogensubstanzen zu besorgen und selber damit zu handeln. “Das war eine Erlösung vom Party-Stress”, erklärte der Angeklagte (Verteidiger Michael Bereis) am Mittwoch vor einem Schöffensenat.

“Starke Depressionen” und Kinderporno-Konsum

Arbeitslos und noch immer bei seiner Mutter wohnend, dürfte der junge Mann den Bezug zur Realität verloren haben. Er lebte in seiner Drogen-Welt, “er zog einen höchst professionellen Internethandel, einen sogenannten Postkastenhandel auf, hat zum Teil Drogen selber hergestellt”, erläuterte die Staatsanwältin.

Nahm er keine Drogen, fühlte er sich “minderwertig, ich habe auch starke Depressionen und Angst vor der Zukunft gehabt”, erklärte der 34-Jährige. Durchschnittlich brauchte er für seinen eigenen Drogenkonsum 40 Euro am Tag. Rückblickend beschrieb er seinen Zustand jetzt so: “Ich war doof und relativ Banane.”

Dazu kam, dass er sich im Drogenrausch regelmäßig kinderpornografische Darstellungen im Internet anschaute. Durch einen “Freund” flog der Niederösterreicher letztlich auf. Das Gericht erteilte dem Angeklagten zusätzlich zur Gefängnisstrafe die Weisung zu einer Entwöhnungstherapie und Bewährungshilfe.

(APA, Red.)

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