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Hochgefährlicher psychisch Kranker zum dritten Mal in Wien vor Gericht

Prozess gegen 25-Jährigen: Der junge Mann leidet an paranoider Schizophrenie
Prozess gegen 25-Jährigen: Der junge Mann leidet an paranoider Schizophrenie ©APA (Sujet)
Weil er seine ehemalige Lehrerin gestalkt und eine andere Frau auf offener Straße sexuell belästigt hatte, ist ein hochgefährlicher psychisch Kranker von der Justiz erst im dritten Anlauf aus dem Verkehr gezogen worden.

Erst nachdem er seine Mutter mit einem Messer attackiert hatte, gab es für die Staatsanwaltschaft Wien eine ausreichende Basis, um gegen den 25-Jährigen vorzugehen.

Hochgefährlicher psychisch Kranker im dritten Anlauf vor Gericht

Der junge Mann leidet an paranoider Schizophrenie, wurde seit 2011 mehrfach ins Otto-Wagner-Spital (OWS) gebracht, dort behandelt und teilweise auch stationär aufgenommen. Der 25-Jährige ist allerdings krankheitsuneinsichtig und verweigert jede Therapie. Er lebte bis zum heurigen Frühjahr bei seiner Mutter, die mit ihm überfordert und zugleich bemüht war, ihren Sohn zu schützen.

Am 17. April trat dieser – offensichtlich in einem psychotischen Schub – am frühen Morgen an ihr Bett, würgte die Frau, versetzte ihr Faustschläge, drohte ihr mit dem Umbringen und – als sie aus der Wohnung fliehen wollte – dem Vergewaltigen. Indem sie ihm 100 Euro in die Hand drückte, gelang es der Mutter, den 25-Jährigen vorübergehend zu beruhigen. Er verließ mit dem Geld die Wohnung.

Mutter mit Messer attackiert

Um 15.30 Uhr kehrte er zurück und versetzte der Mutter wortlos einen Tritt gegen die Brust. Sie schickte ihn darauf in sein Zimmer, begab sich rasch in ihr eigenes, versperrte dieses und verbarrikadierte sich, indem sie einen Tisch vor die Tür schob. Der Sohn holte aus der Küche ein Messer mit einer 13 Zentimeter langen Klinge, trat die verriegelte Tür ein, warf den Tisch zur Seite und ging mit Stichbewegungen auf die Mutter los. Diese konnte Gröberes verhindern, indem sie beherzt nach dem Messer griff und es dem 25-Jährigen entwand, wobei sie sich an der Hand verletzte. Danach verständigte sie die Polizei, die den Sohn abführte. Seither wird er zwangsweise angehalten.

Nachdem die Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung eingeleitet hatte, stellte sich heraus, dass die Anklagebehörde bereits im vorigen Jahr gegen den 25-Jährigen wegen beharrlicher Verfolgung und sexueller Belästigung ermittelt hatte. Der Mann blieb allerdings unbehelligt und konnte weiter bei seiner Mutter wohnen bleiben. Grund: Ein Psychiater bescheinigte ihm in Folge seiner Erkrankung Zurechnungsunfähigkeit und damit mangelnde Schuldfähigkeit. Mit einem Antrag auf Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, der dann in solchen Fällen üblicherweise zum Tragen kommt, konnte die Anklagebehörde nicht vorgehen, weil es dafür an der so genannten Anlasstat fehlte: Um die Einweisung zurechnungsunfähiger Täter geltend machen zu können, müssen diese Delikte begangen haben, die mit mehr als einem Jahr Haft bedroht sind. Das war weder bei der ehemaligen Sonderschullehrerin des 25-Jährigen gegeben, in die sich dieser verliebt hatte und der er deshalb über Monate hinweg nachstellte, noch bei jener Passantin, der er im Vorbeigehen an die Brüste griff.

Ermittlungsverfahren eingestellt

“Das im Vorjahr geführte Ermittlungsverfahren musste wegen mangelnder Schuldfähigkeit eingestellt werden. Wir hatten aus gesetzlichen Gründen keine Handhabe, um hier mit einem Unterbringungsantrag vorgehen zu können. Die Strafdrohung für die Delikte, die ihm vorgeworfen worden wären, wäre er zurechnungsfähig, war zu gering”, erläuterte Nina Bussek, die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, auf Anfrage der APA. “Solche Fälle kommen gar nicht selten vor. Es gibt immer wieder psychisch Kranke, wo keine ausreichende Anlasstat vorliegt, um ihre gerichtliche Unterbringung in die Wege leiten zu können”, so Christina Salzborn, die Sprecherin des Straflandesgerichts. “Gefährlich wird es dann, wenn solche Personen kein soziales Netz haben und keine Familie, die sich um sie kümmert”, zog Salzborn am Freitag im Gespräch mit der APA Parallelen zu dem 21-jährigen Kenianer, der am Brunnenmarkt aufgrund seines auffälligen, von einer psychischen Erkrankung gekennzeichneten Verhaltens amtsbekannt und gefürchtet war und auf gegen ihn anhängige Strafverfahren nicht reagierte. Anfang Mai 2016 erschlug der obdachlose Asylwerber mit einer Eisenstange eine Putzfrau auf ihrem Weg zur Arbeit.

25-jähriger Wiener vor Gericht

Im Fall des 25-jährigen Wieners lag mit dem Angriff auf die Mutter endlich eine geeignete Anlasstat vor, um eine rechtliche Basis für einen Unterbringungsantrag zu haben. Dieser wurde nun von einem Schöffensenat im Straflandesgericht behandelt. Der beigezogene Psychiater Karl Dantendorfer bezeichnete den 25-Jährigen als “hochgefährlich”, neben der Schizophrenie gebe es “eine Vielzahl anderer Krankheitsbilder”. Der Sachverständige empfahl dringend, den Mann in eine geschlossene Anstalt einzuweisen: “Es gibt momentan in Österreich keine andere Möglichkeit, ihn zu behandeln.”

Der Betroffene selbst untermauerte in der Verhandlung das Bild, das der Gutachter von ihm skizzierte. Der 25-Jährige beantwortete die an ihn gerichteten Fragen nicht, wippte stattdessen unentwegt auf seinem Stuhl Hin und Her, blickte sich stieren Blicks im Gerichtssaal um und fixierte immer wieder einzelne Anwesende. Auch ihr sei es im Vorfeld nicht gelungen, mit ihm eine Kommunikation aufzubauen, verriet die Verteidigerin: “Ich glaube nicht, dass er erfasst hat, wer ich bin und welche Funktion ich habe.”

Die Mutter versuchte als Zeugin den gegenständlichen Vorfall zu beschönigen und ihren Sohn in Schutz zu nehmen. Am Ende wertete der Schöffensenat den Angriff als gefährliche Drohung mit dem Tod, was ausreichte, um den 25-Jährigen in eine Anstalt einzuweisen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, die Verteidigerin legte dagegen Rechtsmittel ein.

(apa/red)

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