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Hitler-Portraits und Hakenkreuze am Arm: Mödlinger wegen Wiederbetätigung verurteilt

Der Angeklagte wurde zu drei Jahren Haft, zwei davon bedingt, verurteilt.
Der Angeklagte wurde zu drei Jahren Haft, zwei davon bedingt, verurteilt. ©APA(Symbolbild)
Der 26-jährige Schulabbrecher prahlte mit seiner Sammlung an NS-Devotionalien und redete sich im Prozess in Wiener Neustadt auf "Scherze" und Alkohol aus.

Drei Jahre Freiheitsstrafe, davon zwei Jahre bedingt auf drei Jahre nachgesehen, wegen Verbrechen nach dem Verbotsgesetz: So lautete am Dienstagabend am Landesgericht Wiener Neustadt das Urteil für einen 26-Jährigen aus dem Bezirk Mödling. Er meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte hatte sich teilweise schuldig bekannt, aber beteuert, kein Anhänger der NS-Ideologie zu sein. Er hatte, so der Vorwurf, NS-Devotionalien gehortet, Freunden gezeigt und “einschlägige” Fotos, unter anderem in Wehrmachtsuniform, via WhatsApp verschickt. Außerdem soll er sich Hakenkreuze an den Armen eingeritzt und trotz Waffenverbots Waffen und Munition besessen haben.

Wiederbetätigungsprozess: Urteil in Wiener Neustadt

In dem Prozess kam auch die Sprache auf den Cannabiskonsum des Schulabbrechers im jugendlichen Alter, dem zwar ein Entzug folgte, der aber von übermäßigem Alkoholgenuss abgelöst wurde. Freunden zufolge habe der laut Staatsanwalt “sehr wohlhabende”, von seinem Vater großzügig finanziell unterstützte Beschuldigte mit seiner Sammlung von Hitler-Porträts bis zu Hakenkreuzfahnen geprahlt. Einige kannten die Stücke im Keller seines Hauses, die meisten Zeugen fanden jedoch nicht viel dabei – bis auf einen Freund, der dazu meinte: “Ich habe ihm gesagt, dass er ein Idiot ist.”

Der Angeklagte selbst erklärte einige der Vorwürfe damit, es habe sich um “Scherze” gehandelt oder er sei damals betrunken gewesen. Von der ihm ebenfalls angelasteten Körperverletzung, weil er einem Bekannten eine Red Bull-Dose auf den Kopf geworfen hatte – nach seiner Darstellung ein Unfall – wurde er freigesprochen. Befragt, wie er sich sein weiteres Leben vorstelle, gab er an, arbeiten und später dann die Firma seines Vaters übernehmen zu wollen.

(APA, Red.)

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