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Heli Austria blitzte bei VfGH mit Aufhebung von Flugverordnung ab

Innsbruck, Salzburg - Das Salzburger Unternehmen "Heli Austria" ist beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) mit seiner Beschwerde gegen eine von der Austro Control erlassene Verordnung für Rettungsflüge abgeblitzt.
“Im Wesentlichen aus formalen Gründen”, teilte VfGH-Sprecher Christian Neuwirth am Donnerstag der APA mit. Unter anderem stehe dem Unternehmen ein “anderer zumutbarer Rechtsweg” zur Verfügung, indem es beispielsweise gegen den Bescheid Berufung einlege.

Das hatte “Heli Austria” bereits vor Einbringung der Beschwerde beim VfGH auch gemacht. “Bei der jetzt gegeben prozessualen Situation würde jedenfalls eine Doppelgleisigkeit des Rechtsschutzes eintreten, welche mit dem Grundsatz der Subsidiarität von Individualanträgen nicht im Einklang stünde”, hieß es in der Entscheidung. Der vorliegende Antrag sei daher “mangels Legitimation” zurückgewiesen worden.

Neuregelung als Benachteiligung für Rettungshubschrauber
Das SalzburgerUnternehmen sah sich durch die am 1. Jänner 2010 in Kraft getretene Regelung für Ambulanz- und Rettungsflüge benachteiligt. Die neuen Vorschriften sehen nur mehr den Einsatz von Hubschraubern mit einer speziellen Zulassung (Kategorie A) als höchste Leistungsklasse vor. Fünf Rettungshubschrauber von “Heli Austria” seien aufgrund dieser im Auftrag des Verkehrsministerium von der Austro Control erlassenen Neuregelung vom weiteren Betrieb ausgeschlossen worden. Obwohl sie laut Heli Austria-Chef Roy Knaus die gleichen Anforderungen erfüllen würden wie zugelassene Hubschrauber anderer Anbieter von Rettungsflügen.

Die Verordnung der Luftfahrtbehörde hatte dem Unternehmen de facto die Genehmigung für Rettungsflüge mit Helikoptern an fünf Standorten in Tirol und Salzburg entzogen. In dieser Causa hatte “Heli Austria” im vergangenen Februar zudem eine Schadenersatzklage gegen die Republik Österreich eingebracht. Knaus hatte der Behörde in diesem Zusammenhang “willkürliche Anlassgesetzgebung” vorgeworfen und ortete in der Vorgangsweise eine “Marktbereinigungs”-Strategie.

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