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Heckenschützen: Entscheidung über U-Haft

Am Montag fällt die Entscheidung über eine mögliche U-Haft der beiden Heckenschützen.
Am Montag fällt die Entscheidung über eine mögliche U-Haft der beiden Heckenschützen. ©APA
Eine Entscheidung, ob die beiden Wiener Heckenschützen in Untersuchungshaft wandern, könnte erst am Montag fallen. Am Sonntagmittag ist vom Staatsanwalt die Verhängung der Untersuchungshaft beantragt worden.
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Die am Donnerstagabend festgenommenen Verdächtigen sind am Samstag in die Justizanstalt Josefstadt eingeliefert worden. Danach hat die Justiz 48 Stunden Zeit, um sich festzulegen.

“Das ist jetzt die Kardinalsfrage, ob überhaupt U-Haft verhängt wird”, sagte der Wiener Anwalt Normann Hofstätter am Sonntag. Schließlich seien beide bisher unbescholtene “junge Erwachsene”, für die rechtlich mildernde Umstände gelten können. Beide Verdächtigen seien bisher “zweimal relativ lang und relativ intensiv einvernommen worden”, berichtete der Jurist. “Mein Mandant einmal bis zu vier und beim zweiten Mal rund zwei Stunden. Ihnen wurden dabei die einzelnen Fakten vorgehalten.”

Heckenschütze: “War nur der Fahrer”

Hofstätters Mandant will übrigens gar kein Heckenschütze sein: “Er sagt, er ist ‘nur’ der Fahrer gewesen und hat selbst nicht geschossen. Das ist seine bisherige Verantwortung”, erzählte der Anwalt über das erste Treffen mit dem 20-Jährigen am Samstag. Der zweite Beschuldigte, ein gleichaltriger ehemaliger Schulfreund des jungen Mannes, besitze auch gar keinen Führerschein.

“Er ist völlig aufgelöst und schämt sich, vor allem vor seiner Familie”, so Hofstätter. Sein Mandant stamme aus einem “soliden Elternhaus”, das Geschehene sei “nicht milieubedingt zu erklären”. “Er hat nur ein bisserl Pech gehabt, weil seine Firma in Konkurs gegangen ist”, berichtete der Anwalt über den Werdegang des Automechaniker-Lehrlings. Dieser hätte aber trotzdem “in der übernächsten Woche seine Gesellenprüfung machen sollen – auch hier stellt sich die Fragen U-Haft oder keine U-Haft”.

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Dass der 20-Jährige durch sogenannte Shooter-Spiele und andere Brutalo-PC-Games “inspiriert” worden sei, wie Medien berichtet haben, “das schließe ich aus”, sagte Hofstätter. “Er hat mir erklärt, Computer und Videospiele hätten ihn nie besonders interessiert.”

Die U-Haft muss innerhalb von 48 Stunden nach der Einlieferung der Verdächtigen von einem Staatsanwalt beantragt und einem Haftrichter verhängt werden. Akteneinsicht werde er wohl frühestens Montagnachmittag erhalten, meinte Hofstätter.

Die beiden Verdächtigen sollen über Wochen in acht Bezirken mit einer Luftdruckpistole auf Menschen geschossen haben. 21 Fälle sind dokumentiert, 18 Passanten wurden verletzt.

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