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"Hakenkreuz-Opfer"-Prozess wurde in Wiener Neustadt fortgesetzt

Eine Freundin der Ehefrau und Kriminalisten befanden sich im Zeugenstand
Eine Freundin der Ehefrau und Kriminalisten befanden sich im Zeugenstand ©APA (Sujet)
Ein Prozess wegen Vortäuschung einer Straftat, Verleumdung und falscher Beweisaussage ist am Mittwoch am Landesgericht Wiener Neustadt fortgesetzt worden. Das Verfahren dreht sich um Hakenkreuze, die dem Angeklagten seiner Behauptung nach von Nachbarn in die Hut geritzt worden sein sollen.
Paar "nicht schuldig" bekannt
Inszenierung möglich
"In alle Richtungen ermittelt"
Ermittlungen gegen Opfer
Mann erneut angegriffen
Hakenkreuz in die Stirn geritzt

Der Angeklagte (53), der laut Vorwurf der Staatsanwaltschaft vor dem Hintergrund eines Nachbarschaftsstreits einen Überfall auf sich selbst inszeniert haben soll, blieb wie seine mitangeklagte Ehefrau bei seiner Verantwortung: “nicht schuldig”. Das Verfahren war am 22. August zur Ladung weiterer Zeugen vertagt worden.

Freundin der Ehefrau und Kriminalisten im Zeugenstand

Heute zeigte der Beschuldigte eingangs seine Narben am Oberkörper und Bauch, wobei das Hakenkreuz, das ihm nach seinen Angaben damals im Februar eingeritzt worden war, “noch erkennbar ist”, wie Richter Hans Barwitzius feststellte. Nach seiner Darstellung war der Mann auf der frühmorgendlichen Fahrt zur Arbeit wegen eines – getürkten – Autounfalls stehengeblieben, sei niedergeschlagen, in einen Wagen verfrachtet worden und erst nach mehreren Bewusstlosigkeiten – gefesselt und verletzt an einem Bachbett liegend – wieder zu sich gekommen.

“Sie war völlig aufgelöst”, berichtete eine Freundin der Ehefrau von deren Anruf nach dem Überfall. Die Zeugin brachte die 65-Jährige dann vom Spital, wo ihr Mann behandelt wurde, heim und kümmerte sich nach Rückfrage bei der Polizei auch um die Abholung des am “Unfallort” stehenden Pkw des 53-Jährigen.

Beamte des Landeskriminalamts gaben Auskunft über die damaligen Befragungen der 65-Jährigen. Sie habe dabei auch über den jahrelangen Zwist mit den Nachbarn erzählt und ihre Eintragung über ein mitgehörtes Gespräch auf ihrem Standkalender hergezeigt. Demnach sei u.a. der Satz “Schade, dass er nicht im Bachbett krepiert ist” gefallen.

(apa/red)

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