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Haftstrafe nach versuchter Vergewaltigung in Wien

Versuchte Vergewaltigung: Der gebürtige Afghane wurde zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.
Versuchte Vergewaltigung: Der gebürtige Afghane wurde zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. ©APA
Am Mittwoch wurde ein 23 Jahre alter Mann wegen versuchter Vergewaltigung einer 20-jährigen Studentin zu zweieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt.

Der gebürtige Afghane – er war vor acht Jahren nach Österreich gekommen und hat mittlerweile Asylstatus erhalten – wurde unmittelbar nach der Urteilsverkündung im Gerichtssaal festgenommen. Richter Christoph Bauer leistete einer Festnahmeanordnung der Staatsanwaltschaft Folge und begründete die Inhaftierung mit Flucht- und Tatbegehungsgefahr. Die verhängte Strafe sei ein “deutlicher Fluchtanreiz”, zudem weise der 23-Jährige einen “geringen Inlandsbezug” auf. Bevor er sich in Österreich niederließ, hatte er unter sechs verschiedenen Alias-Namen in Frankreich gelebt. Rein äußerlich wirkte der Mann, der laut Strafantrag am 1. Jänner 1994 geboren sein soll, auch deutlich älter als 23.

Studentin und 23-Jähriger plauderten am Donaukanal

Ihm war in der Nacht auf den 17. April 2016 auf dem Nachhauseweg von seiner Arbeit – der Mann war in einem Imbiss-Lokal beschäftigt – im dritten Wiener Gemeindebezirk eine Studentin begegnet. Er sprach sie kurz vor Mitternacht an, sie ließ sich auf ein Gespräch ein und begleitete den Unbekannten zum Donaukanal, nachdem die beiden noch einen Umweg über ihre Wohnung genommen hatten, wo sie ihre Tasche abstellte. Die juristische Prozessbegleiterin der Studentin bezeichnete die 20-Jährige als “sehr junge, sehr naive Frau. Sie hat ihm Zeit geschenkt. Aber sie hat ihm deutlich zu verstehen gegeben, das sie nicht mehr will. Dass eine Frau einem Mann erlaubt, mit ihr spazieren zu gehen, ist kein Freibrief”.

Versuchte Vergewaltigung in Wiener Stiegenhaus

Am Donaukanal setzten sich die beiden auf eine Parkbank, verzehrten Kekse und plauderten. Dann wurde der 23-Jährige zudringlich, versuchte die junge Frau zu küssen und folgte ihr, als sie heimging. Im Stiegenhaus umklammerte er sie laut ihrer Darstellung, entblößte sich und wollte sexuelle Handlungen vornehmen. Die 20-Jährige konnte sich losreißen, läutete und klopfte an fremden Wohnungstüren, doch keiner öffnete ihr. Der Mann fiel neuerlich über sie her. Erst als sie nach ihrem Mobiltelefon greifen konnte und vorgab, die Polizei anzurufen, ließ er von ihr ab und flüchtete.

Am folgenden Tag erstattete die Studentin Anzeige. Nachdem ihr der Mann seinen richtigen Namen und seinen Arbeitgeber genannt hatte, war er rasch ausgeforscht. Vor Gericht stellte er die inkriminierten Vorgänge in Abrede. Er habe das Mädchen angesprochen, räumte er ein: “Ich wollte eine Abwechslung. Ich war nicht unhöflich zu ihr.” Auf der Parkbank sei man sich “näher gekommen. Wir haben uns geküsst, wir haben uns massiert. Ich habe sie gefragt, ob die Möglichkeit besteht, dass wir Geschlechtsverkehr haben. Sie hat gesagt, diesmal nicht, vielleicht ein anderes Mal. Da bin ich nach Hause gegangen.” Er wisse nicht, weshalb sie ihn angezeigt habe.

Für den Schöffensenat war die Schilderung der 20-Jährigen “vollkommen glaubwürdig”, wie der vorsitzende Richter betonte. Bei einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren wurden die bisherige Unbescholtenheit sowie der Umstand, “dass es keine außerordentlich brutale Gewaltanwendung war” (Richter Bauer), mildernd berücksichtigt. Die zweieinhalb Jahre unbedingt sind nicht rechtskräftig. Der 23-Jährige erbat Bedenkzeit.

(APA/Red)

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