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ÖH-Wahl 2009: Abstimmungen per E-Voting

Bei den nächsten Wahlen zur Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) im Jahr 2009 soll auch per E-Voting abgestimmt werden können - zur Not auch gegen den Willen der ÖH-Führung, betonte Wissenschaftsminister Hahn.

Er hoffe aber, dass die Studentenvertreter, “die da und dort noch Bedenkenträger haben, die entsprechenden Bahnen für dieses Projekt öffnen”.

Die Vorteile des E-Votings liegen für Hahn auf der Hand: Mit einem weiteren Kanal für die Stimmabgabe könnten die Wahlbeteiligung gesteigert, barrierefreies Wählen für Behinderte sichergestellt und auf lange Sicht auch Kosten gespart werden. In den vergangenen zehn Jahren hätte sich in zahlreichen Ländern auf diesem Gebiet etwas getan: In Estland wird verbindlich bei allen Wahlen elektronisch abgestimmt, rechtsverbindliche Pilotprojekte gibt es laut Hahn in den Niederlanden, Großbritannien und der Schweiz, Testversuche mit Prototypen finden in Finnland, Portugal, Spanien, Deutschland und Frankreich statt.

In Österreich gibt es seit 2001 im Hochschülerschaftsgesetz einen rechtlichen Rahmen für das E-Voting. Vorgeschrieben sind darin unter anderem zwei Dinge, so Robert Krimmer, Direktor des Kompetenzzentrums für elektronische Wahlen und Partizipation: Einerseits müsse es eine elektronische Signatur geben, andererseits müsse die Software zertifiziert sein.

Voraussetzung für die Teilnahme an der elektronischen Stimmabgabe ist die einmalige Aktivierung der E-Card bzw. des Studentenausweises oder Bankomatkarte zur Bürgerkarte sowie die Anschaffung eines Kartenlesegeräts. Abgegeben würde die Stimme dann elektronisch rund eine Woche vor der eigentlichen ÖH-Wahl. Die elektronische Stimme würde dann gespeichert, verschlüsselt und bis zum Wahlschluss aufbewahrt. Erst danach würde sie wie die anderen, auf “normalem” Weg abgegebenen Stimmen ausgezählt.

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