AA

"Guten Morgen Österreich": ORF verstößt bei Frühstücksfernsehen gegen Werbeverbot

Dem ORF werden Verstöße gegen das Unterbrecherwerbeverbot vorgeworfen.
Dem ORF werden Verstöße gegen das Unterbrecherwerbeverbot vorgeworfen. ©APA/Georg Hochmuth
Die Medienbehörde KommAustria kommt zu dem Schluss, "Guten Morgen Österreich" sei eine einzige, durchgehende Sendung. Der ORF konzipierte sie hingegen in mehreren, halbstündigen Teilen.

Der ORF hat mit verschiedenen Werbe- und Sponsoring-Hinweisen in seinem Frühstücksfernsehen “Guten Morgen Österreich” (GMÖ) gegen das ORF-Gesetz verstoßen. Zu diesem Schluss kam die Medienbehörde KommAustria. Die KommAustria beurteilt das ORF-Frühstücksfernsehen demnach als eine durchgehende dreistündige Sendung. Werbespots zwischen den Sendungsteilen wertet sie als Unterbrecherwerbung.

Für ORF-Sendungen gilt jedoch grundsätzlich ein Unterbrecherwerbeverbot. Auch wenn für Sportübertragungen oder Sendungen über ähnlich strukturierte Ereignisse eine Ausnahmeregelung besteht und Unterbrecherwerbung in diesen Fällen zulässig ist, gilt diese Ausnahme nicht für die Magazinsendung “Guten Morgen Österreich”, so die Medienbehörde in ihrem Bescheid. Der ORF konzipierte sein Frühstücks-TV-Format in mehrere, halbstündige Sendungen und brachte dazwischen Werbespots und Sponsoring-Hinweise.

KommAustria: Weitere Regelungen durch ORF verletzt

Neben der Nichtbeachtung des Unterbrecherwerbeverbots stellte die KommAustria weitere Verletzungen des ORF-Gesetzes fest. So qualifizierte die Medienbehörde die Darstellung der “ORF Nachlese” in der Moderation ebenfalls als Werbung und ortete einen Verstoß gegen die Regelung, wonach Werbung durch optische, akustische oder räumliche Mittel eindeutig von anderen Programmteilen zu trennen ist, sowie gegen das Inhaltswerbeverbot für Printmedien.

Der Bescheid der KommAustria ist nicht rechtskräftig. Der ORF hat gegen die Entscheidung der Medienbehörde Berufung eingelegt, hieß es auf APA-Anfrage im Sender.

(APA, Red.)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • "Guten Morgen Österreich": ORF verstößt bei Frühstücksfernsehen gegen Werbeverbot
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen