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Gruppenvergewaltigung in Wien: Alle Schuldsprüche vom OGH bestätigt

Die erstinstanzlichen Schuldsprüche gegen die Männer wurden bestätigt.
Die erstinstanzlichen Schuldsprüche gegen die Männer wurden bestätigt. ©APA/HERBERT PFARRHOFER
Die Schuldsprüche gegen jene aus dem Irak stammenden Flüchtlinge, die in der Nacht auf den 1. Jänner 2016 eine junge Deutsche vergewaltigt haben sollen, wurden nun vom Oberste Gerichtshof  bestätigt. Die Männer hatten in erster Instanz gegen die langjährigen Haftstrafen Nichtigkeitsbeschwerden berufen.
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Nach einer Gruppenvergewaltigung – eine junge Deutsche war in der Nacht auf den 1. Jänner 2016 von der Wiener Innenstadt in eine Wohnung verschleppt und dort von acht Männern missbraucht worden – sind die erstinstanzlichen Schuldsprüche bestätigt worden. Die entsprechende Entscheidung traf der Oberste Gerichtshof (OGH) in nichtöffentlicher Sitzung.

Gruppenvergewaltigung in Wien: Schuldsprüche vom OGH bestätigt

Wie Andreas Reichenbach, einer der Verteidiger, am Domnnerstag der APA mitteilte, wurden die Nichtigkeitsbeschwerden der aus dem Irak stammenden Männer als unbegründet zurückgewiesen. Ob es bei den langjährigen Haftstrafen für die Asylwerber bleibt, muss das Wiener Oberlandesgericht (OLG) entscheiden. Termin gibt es dafür noch keinen. Die erste Instanz hatte in diesem Aufsehen erregenden Fall zwei Mal 13 Jahre, einmal zwölf Jahre, drei mal elf und jeweils ein Mal zehn und neun Jahre Haft verhängt.

Die damals 28 Jahre alte Frau war nach Wien gekommen, um hier Silvester zu feiern. Sie fiel mehreren Männern in die Hände, die ihre Alkoholisierung ausnutzten und die wehrlose Frau eine Wohnung in der Leopoldstadt brachten, wo sich der Reihe nach acht Männer an ihr vergingen.

Opfer bekam medienrechtliche Entschädigung zugesprochen

Der Fall sorgte auch insofern für Schlagzeilen, als die “Kronen Zeitung” wenige Tage vor der Verhandlung in reißerischer Aufmachung identifizierend über das Schicksal der Frau berichtet und damit eine Retraumatisierung der Betroffenen bewirkt hatte. Sie bekam für diese mediale Entgleisung vor wenigen Wochen vom Wiener Oberlandesgericht (OLG) die höchstmögliche medienrechtliche Entschädigung von insgesamt 40.000 Euro zugesprochen.

(APA/Red)

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