Alle im Straflandesgericht gefällten Urteile zu der Tat, die in der Nacht auf den 1. Jänner 2016 geschah, sind nicht rechtskräftig. Die acht sichtlich geschockten Verurteilten meldeten sofort Nichtigkeit und Berufung an. Auch der Freispruch für den ältesten Beschuldigten ist nicht rechtskräftig, da die Staatsanwältin keine Erklärung abgab.
Gruppenvergewaltigung: Strafen knapp unter der Höchstgrenze
Bei Vergewaltigung ist eine Höchststrafe von 15 Jahren möglich, wenn die Tat eine schwere Körperverletzung zur Folge hat, oder das Opfer längere Zeit hindurch in einen qualvollen Zustand versetzt oder in besonderer Weise erniedrigt wird. All diese Umstände sah das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Petra Poschalko als gegeben an.In ihrer kurz gehaltenen Urteilsbegründung fand die Richterin nur wenige Milderungsgründe: Bei allen den bisherigen ordentlichen Lebenswandel, doch nur zwei Angeklagte hätten zur Wahrheitsfindung beigetragen und nur einer ein volles Geständnis abgelegt. Ein 22-jähriger bekam mit neun Jahren die geringste Strafe. Jener, der als einziger ein reumütiges Geständnis abgelegt hatte, muss ein Jahr länger hinter Gitter, er ist 27 Jahre alt.
(apa/red)