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Großonkel in Wien-Brigittenau erstochen: Sieben Jahre wegen Körperverletzung

Der Angeklagte (M) beim Prozess in Wien
Der Angeklagte (M) beim Prozess in Wien ©APA/HANS PUNZ
Tumulte bei einem Mord-Prozess in Wien: Nicht wegen des angeklagten Mordes, sondern wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung mit Todesfolge in Brigittenau ist ein türkischstämmiger Wiener (18) am Dienstag am Straflandesgericht zu sieben Jahren Haft verurteilt worden.
Bilder vom Prozess
18-Jähriger vor Gericht
Mordprozess beginnt
Verdächtiger stellt sich
Tod nach Bruststich

Das Urteil, das unter den Verwandten des Opfers zu lautstarken Protesten sowie körperlichen Attacken gegen den Beschuldigten beim Abführen führte, ist noch nicht rechtskräftig.

Großonkel starb nach Bruststich in Brigittenau

Der junge Mann hatte seinem weitschichtig verwandten Opfer am 1. März nach jahrelangen Streitigkeiten zwischen den beiden Großfamilien bei einer Rangelei mit einem Messer einmal in die Brust gestochen. Dabei wurde das Herz durchbohrt, der 52-Jährige starb im Krankenhaus. Vor Gericht bestritt der Beschuldigte jede Tötungsabsicht, war ansonsten aber geständig.

Lautstarker Streit bei Prozess in Wien – Eskalation

Die zahlreich erschienene Verwandtschaft des Opfers hatte bereits während der Geschworenenberatung vor dem Saal lautstark mit der Familie des Täters gestritten. Nach dem Schluss der Verhandlung eskalierte die Situation endgültig. Als der 18-Jährige abgeführt wurde, hatten die verstärkt anwesenden Justizwachebeamten alle Mühe, diesen zu beschützen. Die Familie des Opfers trat und spuckte nach diesem, auch Richterin Beate Matschnig wurde beschimpft als sie versuchte, die Tobenden zu beruhigen.

Familienfehde nach Ehekrise

Auslöser der Fehde zwischen den beiden in unmittelbarer Nachbarschaft in der Brigittenau lebenden türkischen Großfamilien war eine Ehekrise, in die sich der Vater des Angeklagten als Bruder der Frau ebenso einmischte, wie das spätere Opfer als Bruder des Ehemannes. Die Streitereien mündeten schließlich in einer Rauferei zwischen den beiden Männern, wofür der Vater des Beschuldigten 2013 auch verurteilt wurde.

Vor Gericht beteuerte der Angeklagte, der am Mittwoch seinen 19. Geburtstag in Haft begehen wird, er hätte sich aus diesem Streit weitgehend herausgehalten, zumal er kaum Kontakt zur Tante habe. Allerdings habe ihn der 52-Jährige in den vergangenen drei Jahren etwa einmal pro Woche auf der Straße getroffen und dabei ständig beschimpft. “Ich hab mir gedacht, er ist der Ältere und habe nichts gesagt”, so der Angeklagte.

“Ich werde deine Familie auslöschen”

Am 1. März habe er zum Rauchen die elterliche Wohnung verlassen, mit dem Handy gespielt und wäre rein zufällig direkt vor der Haustür des 52-Jährigen gelandet. “Als ich aufgesehen habe, stand er schon da.” Dieser habe ihn wieder beschimpft und angekündigt, er werde die Familie des jungen Mannes “auslöschen”. Bei der folgenden Rangelei habe er aus Angst und Wut sein Springmesser gezückt und zugestochen. “Da hat er kurz aufgeschrien, ein wenig gewackelt und an der Gegensprechanlage geläutet. Ich habe geglaubt, es ist nicht so schlimm und bin weggerannt.”

Das Opfer hatte jedoch einen Stich direkt ins Herz erhalten. Er sagte seiner Frau über die Gegensprechanlage, dass ihn der Sohn seines Widersachers gestochen habe und machte sich auf deren Rat auf den Weg zur 100 Meter entfernten Polizeistation, wo er zusammenbrach. Im Krankenhaus konnten die Ärzte das Leben des Familienvaters trotz zehn Blutkonserven nicht mehr retten.

Absichtliche schwere Körperverletzung mit Todesfolge

Der Täter hatte sich danach mit einem engen Freund getroffen, der ihm riet, sich zu stellen, als sich herumgesprochen hatte, dass der 52-Jährige gestorben war. Zur Polizei nahm er auch die Tatwaffe mit 9,5 Zentimeter Klingenlänge mit. Auf Antrag der Privatbeteiligtenvertreterin wurde ein Sohn des Opfers befragt, der sich am Tag nach der Tat mit dem Freund des Angeklagten getroffen hatte. Dieser hätte erzählt, dass sein Vater den Täter nicht beschimpft habe und der junge Mann “absichtlich” zugestochen habe. Der Vertraute des 18-Jährigen wollte davon vor Gericht nichts wissen: Er habe das Gespräch mit dem Sohn aus “Angst vor Blutrache” gesucht und diesem lediglich versichert, dass er nichts damit zu tun habe und der Vater ein “Opfer” sei.

Die Geschworenen verneinten einstimmig den Mordvorwurf und entschieden auf absichtliche schwere Körperverletzung mit Todesfolge, was ebenso wie der angeklagte Mord einen Strafrahmen von bis zu 15 Jahren bedeutete. Das Gericht fand mit sieben Jahren Haft das Auslangen, da es das Geständnis, die Unbescholtenheit, das Alter sowie den Umstand mildernd wertete, dass sich der 18-Jährige selbst gestellt hatte. Erschwerend war hingegen der nichtige Anlass, der zu der Bluttat geführt hatte. Die Verteidigung erbat sich drei Tage Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, weshalb das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

(apa/red)

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