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Gratis-Zahnspange startet in Salzburg

Gratis-Zahnspange für Kinder in Salzburg.
Gratis-Zahnspange für Kinder in Salzburg. ©APA/HERBERT NEUBAUER
Am 1. Juli 2015 startet eine echte Innovation im österreichischen Gesundheitswesen: Die Gratis-Zahnspange. Alle Kinder und Jugendlichen sollen unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern die Chance auf ein gesundes Gebiss mit gerade stehenden Zähnen haben. Alle wichtigen Infos rund um das Thema Gratis-Zahnspange haben wir hier für euch zusammengestellt.

Stellt ein Zahnarzt oder eine Zahnärztin eine medizinisch relevante Fehlstellung der Zähne fest, wird die Behandlung auf Kosten der Krankenkasse erfolgen. Dafür stehen im Bundesland Salzburg zwölf auf Kieferorthopädie spezialisierte Zahnärzte und -ärztinnen mit Kassenvertrag zur Verfügung. Die SGKK rechnet mit bis zu 4.000 Kindern mit Gratis-Zahnspange jährlich und Kosten von etwa 5 – 6 Millionen Euro für den Bereich der Kieferregulierungen. Zusätzlich führt die SGKK mit 1. Juli einen Zuschuss zur Mundhygiene ein, für den rund 1,4 Millionen Euro budgetiert sind.

“Wir haben konstruktiv zusammengearbeitet und für Salzburg eine flächendeckend gute Versorgung aufgebaut”, betonen SGKK-Obmann Andreas Huss und Zahnärztekammer-Präsident Martin Hönlinger. “Die Gratis-Zahnspange und die günstigere Mundhygiene sind Meilensteine bei der zahnärztlichen Versorgung der Salzburger Kinder. Es ist wichtig, dass die Behandlung schwerer Fehlstellungen, die ja auch gesundheitliche Probleme mit sich bringen können, nicht am Geld scheitert. Prophylaxe ist gut investiertes Geld zur Erhaltung der Zahngesundheit. Das belegen auch zahlreiche Studien”, sind sich Hönlinger und Huss einig.

Soziale Verbesserung für Familien

Rund 4.000 Kinder bekamen bisher für ihre Zahnspange – medizinisch korrekt: Kieferregulierung – pro Jahr einen Zuschuss durch die SGKK in der Höhe von rund 340 Euro. Dieser Zuschuss deckte nur einen kleinen Teil der realen Kosten. Für viele Eltern war die Zahnspange daher eine existentielle Herausforderung.

Dies zeigen auch die Zahlen aus dem Unterstützungsfonds der SGKK. Dieser Fonds ist zur Unterstützung bei krankheitsbedingten Kosten, wenn bestimmte Einkommensgrenzwerte unterschritten werden. Mehr als ein Drittel der Ausgaben aus dem Unterstützungsfonds ging in den Bereich der Kieferregulierungen (471.000 Euro im Jahr 2014). Mit der Einführung der Gratis-Zahnspange bei medizinischen Fehlstellungen werden Familien mit Kindern finanziell massiv entlastet.

Versorgung in Salzburg

Ab 1. Juli stehen 12 Kassenzahnärzte und -ärztinnen für Kieferorthopädie im ganzen Bundesland zur Verfügung: sieben für die Stadt und den Flachgau, einer für den Tennengau, je zwei für Pinzgau und Pongau/Lungau (Liste der Zahnärztinnen und -ärzte – s. Beilage). Kieferregulierungen für medizinisch relevante Fehlstellungen werden auf e-card und damit ohne Eigenkosten für die Familie angeboten.

Der Schweregrad der Fehlstellung wird vom Kieferorthopäden festgestellt auf Basis einer international üblichen fünfstufigen Skala (IOTN- Index of Orthodentic Treatment Need). Haben die Zähne eine Fehlstellung der Stufe 4 oder 5 kann ohne Bewilligung der SGKK sofort mit der Behandlung begonnen werden. Die Abrechnung erfolgt über die e-card.

Die Zahnspange kann auch von Wahlzahnärzten und -zahnärztinnen angeboten werden. In diesen Fällen ist eine Bewilligung durch die SGKK einzuholen und die Rechnung muss bei der SGKK eingereicht werden.

Wer bekommt die Gratis-Zahnspange?

Der Gesetzgeber sieht als Hauptzielgruppe Jugendliche von 12 – 18 Jahren. Der Grund ist, dass in diesem Alter die bleibenden Zähne bereits (überwiegend) vorhanden sind und die Regulierung damit erfolgversprechender ist. In dieser Altersgruppe wird in der Regel mit festsitzenden Zahnspangen gearbeitet.

Bei bestimmten frühkindlichen Fehlbildungen wie z.B. einem offenen Biss gibt es bereits für Kinder ab 6 Jahren Möglichkeiten zur Regulierung. In dieser Altersgruppe sind es meist abnehmbare Zahnspangen. Ihr Ziel ist es, eine möglichst normale Entwicklung des Gebisses zu ermöglichen. Oft ist eine spätere festsitzende Zahnspange nicht mehr nötig.

Die Gratis-Zahnspange ist für Fehlstellungen reserviert, deren Behandlung aus medizinischen Gründen notwendig ist. Im Gesamtvertrag für die Kieferorthopädie wurden die Stufen 4 und 5 der fünfstufigen internationalen IOTN-Skala als “medizinische Behandlungsnotwendigkeit” definiert. Über den Schweregrad entscheidet nicht die Salzburger Gebietskrankenkasse. Die Diagnose wird vom Vertrags-Kieferorthopäden gestellt.

Makellose Zähne wird es auch in Zukunft nicht auf Kassenkosten geben. Eine Behandlung von Zähnen, die gesund sind, aber vielleicht aus kosmetischer Sicht nicht ganz perfekt stehen, wird nicht bezahlt. Die Salzburger Gebietskrankenkasse stellt medizinisch notwendige Behandlungen zur Verfügung. Kosmetische Behandlungen können nicht auf Kosten der Versichertengemeinschaft finanziert werden.

Kosten und Finanzierung

Die SGKK schätzt, dass jährlich bis zu 1.500 neue Behandlungen mit der Gratis-Zahnspange bei Vertragszahnärzten erfolgen werden. Bei einer Behandlungsdauer von 2-3 Jahren bedeutet dies im Vollausbau rund 4.000 Kinder im Jahr. Zusätzlich können Leistungen im Wahlzahnarztbereich anfallen, die noch nicht exakt geschätzt werden können.
Der Vertragstarif für die Zahnspange beträgt derzeit 4.550 Euro. Die Salzburger Gebietskrankenkasse geht von jährlichen Gesamtkosten von rund 5 – 6 Millionen Euro aus. Ein hoher Anteil dafür wird vom Bundesministerium für Gesundheit zur Verfügung gestellt.

Der bisherige freiwillige Zuschuss zur Zahnspange in der Höhe von rund 340 Euro kann bei Fehlstellungen der IOTN-Stufe 3 aufrecht bleiben. In diesen Fällen erfolgt weiterhin eine Prüfung bzw. Bewilligung durch die SGKK im Einzelfall.

Mundhygiene: Neuer Zuschuss für Kinder und Jugendliche

Professionelle Mundhygiene kann zur Verbesserung der Zahngesundheit beitragen, wie die skandinavischen Beispiele zeigen. Die Salzburger Gebietskrankenkasse führt deshalb einen Zuschuss zur Mundhygiene bei Kindern bzw. Jugendlichen zwischen 10 und 18 Jahren ein.

Gerade bei Jugendlichen verhindert professionelle Mundhygiene das Entstehen von Karies – auch wenn sie kein Ersatz für das tägliche Zähneputzen sein soll.

Für alle 10 – 18jährigen Kinder und Jugendlichen, die bei der SGKK versichert sind, kann der Zuschuss ab Juli beantragt werden. Dieser beträgt einmalig für die Erstsitzung 58,40 Euro, für alle Folgesitzungen 37,80 Euro. Es können sowohl Rechnungen von Vertrags-wie auch von Wahlzahnärztinnen und -zahnärzten eingereicht werden (alle Details unter www.sgkk.at/mundhygiene).
Die neue Mundhygieneregelung ist ebenso wie die Umsetzung der Gratiszahnspange konsensual zwischen Zahnärztekammer und Salzburger Gebietskrankenkasse festgelegt worden. Die SGKK rechnet mit jährlichen Kosten von rund 1,4 Millionen Euro.

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