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Grasser zu 5.000 Euro Geldstrafe verurteilt

Ex-Finanzminister Grasser hat im Rechtsstreit mit seinem Ex-Mitarbeiter Michael Ramprecht in der Buwog-Causa nun eine Schlappe erlitten: Die Geldstrafe für Grasser wegen wiederholter Ehrenbeleidigung Ramprechts ist von 1.000 auf 5.000 Euro erhöht worden. Sein Mandant habe das Vertrauen in die Justiz wieder gewonnen, sagte Ramprechts Anwalt Michael Pilz am Mittwoch zur APA.


Grassers Anwalt Michael Rami kündigte umgehend ein Rechtsmittel gegen den Beschluss des Wiener Landesgerichts für Zivilrechtssachen an. Grasser hatte Ramprecht als “psychisch labil” bezeichnet und gemeint, Ramprecht benötige “dringend psychische Hilfe”. Dagegen hatte Ramprecht geklagt. Derartige Behauptungen hatte Grasser im Korruptions-U-Ausschuss im April wiederholt – nach Rechtskraft des Unterlassungsurteils.

Hintergrund des Rechtsstreits sind die strafrechtlichen Buwog-Ermittlungen gegen Grasser: Ramprecht, der früher in Grassers Kabinett im Finanzministerium arbeitete und zu dessen Vertrauten zählte, hat Grasser schwer belastet und ihm bei der Privatisierung ein “abgekartetes Spiel” vorgeworfen. Ramprecht beschuldigt Grasser, die Privatisierung manipuliert und dabei als beratende Bank Lehman Brothers und als Sieger eine Gruppe um die Immofinanz durchgesetzt zu haben.

Ermittelt wird gegen Grasser, dessen Freunde Walter Meischberger, Peter Hochegger sowie Ernst Karl Plech rund um eine fast 10 Mio.-Euro-Provision. Das Geld hatte die bei der Privatisierung siegreiche Immofinanz im geheimen an Hochegger und Meischberger gezahlt.

Im Rechtsstreit Ramprecht-Grasser hatte das Handelsgericht Wien gegen Grasser eine Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro verhängt, nun hat das Landesgericht die Strafe auf 5.000 Euro hinaufgesetzt. In dem Beschluss des Rekurssenats wird die Erhöhung der Strafe begründet: Es sei von einer “nicht unerheblichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Verpflichteten (Grasser, Anm.) auszugehen”. Demgegenüber sei es der erste Verstoß gegen den Exekutionstitel, begangen als Auskunftsperson vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss – was eine “zweifellos unangenehme Auskunftssituation” darstelle, räumten die Richter ein.

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