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"Google" lehnt Daten-Herausgabe ab

Das US-Justizministerium will von der Internet- Suchmaschinen Google im Zuge einer Pornografie-Ermittlung die Herausgabe von Millionen von Daten erzwingen. Google lehnte dies strikt ab.

„Wir werden uns vehement gegen den Vorstoß wehren“, zitierten US-Medien am Freitag die Rechtsberaterin des Unternehmens, Nicole Wong. Die Regierung will von Google wissen, welche Suchbegriffe die Nutzer im Laufe einer einzelnen Woche eingegeben haben. Zudem fordert sie Einsicht darüber, welche Webseiten bei der Suche gefunden werden. In beiden Fällen soll Google je eine Million stichprobenartig ausgewählte Datensätze offen legen.

Bereits im vergangenen August hatte es Google, die bekannteste Internet-Suchmaschine, abgelehnt, einer Aufforderung zur Herausgabe der Informationen nachzukommen, während die Kontrahenten Yahoo und MSN (Microsoft) mit der Regierung kooperierten. Den Medienberichten zufolge beantragte das Justizministerium am Mittwoch bei einem Gericht in San Francisco in Kalifornien, Google zur Übergabe der gewünschten Daten zu zwingen.

Die US-Regierung will nach eigenen Angaben herausfinden, wie häufig Benutzer im Internet nach Pornografie suchen. Hintergrund ist das Bestreben, ein vom Obersten Gerichtshof der USA für verfassungswidrig erklärtes Gesetz zum Schutz von Kindern erneut in Kraft zu setzen. Es schrieb vor, dass sich Erwachsene, die Online Porno-Material sehen wollen, registrieren lassen müssen. Das Gericht sah darin einen Verstoß gegen das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. Die Regierung versucht zur Zeit, ein Bundesgericht davon zu überzeugen, dass das Gesetz Kindern mehr Schutz vor Porno biete als Internet-Filter.

Google argumentiert unter anderem, dass die Forderung der US- Regierung zu weit gehe und mit der Herausgabe der Daten Geschäftsgeheimnisse preisgegeben würden. Der Zeitung „USA Today“ zufolge kooperierte Yahoo, die zweitgrößte Suchmaschine, auf einer „begrenzten Basis“ und gab keine privaten Informationen heraus. Microsoft habe nach eigenen Angaben „allgemeine“ Daten übermittelt und ebenfalls den Persönlichkeitsschutz gewahrt.

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