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Golfplatz-Projekt in Anif beim Bundesverwaltungsgericht abgeblitzt

In Anif wird es keinen Golfplatz geben.
In Anif wird es keinen Golfplatz geben. ©APA/SOUTHWEST GREENS
23 Jahre nach Auftauchen der ersten Pläne für einen Golfplatz in Anif südlich der Stadt Salzburg ist das Projekt offenbar endgültig vom Tisch. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat jetzt die negative Entscheidung der Salzburger Landesregierung bestätigt, wie die Landesumweltanwaltschaft Salzburg am Montag informierte.

Die Projektbetreiber rund um den Anifer Unternehmer Michael Friesacher wollten auf einer Fläche von rund 70 Hektar eine 18-Loch-Golfanlage samt Driving Range errichten. Für den Golfplatz hätten rund acht Hektar Wald gerodet werden müssen. Die Projektanten hatten nach dem negativen Bescheid der Salzburger Landesregierung, der mit 16. Oktober 2014 datiert ist, eine Beschwerde dagegen beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht, sind jetzt damit aber abgeblitzt.

Gerichtsprozess nach “Nein” von Rössler

Im Oktober des Vorjahres hatte die zuständige LHStv. Astrid Rössler (Grüne) einen negativen Bescheid im Umweltverträglichkeitsverfahren unterzeichnet. Bei der Interessensabwägung kam die Behörde zur der Erkenntnis, dass es kein öffentliches Interesse an einer Rodung gebe. Die Rodungsbewilligung wurde daher nicht erteilt. Die Frage von Ersatzpflanzungen im gleichen Ausmaß, wie sie die Projektbetreiber angeboten hatten, blieb daher unberücksichtigt. Das wäre erst Teil der behördlichen Auflagen gewesen, die es aber bei einem ablehnenden Bescheid nicht gibt, hieß es.

Gericht schließt sich Landesregierung an

Das Bundesverwaltungsgericht schloss sich der Argumentation der Landesregierung an. Aus Sicht des Gerichtes lagen auch keine erkennbaren Gründe vor, die das Interesse am Erhalt des Waldes überwogen hätten. Der Golfsport stelle im Gesamtkontext nur ein kleines Segment des Fremdenverkehrs und der Sportausübung dar. Überdies liege im Raum Salzburg eine überdurchschnittlich hohe Dichte an Golfplätzen mit nachweislicher Unterauslastung vor, welche auch den Grenznutzen der Anlage fraglich erscheinen lasse.

Projekt “Golfplatz Anif” gestorben

Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat das Bundesverwaltungsgericht für unzulässig erklärt, mit der Begründung, dass keine besonderen Rechtsfragen offen blieben. “Damit ist das Projekt ‘Golfplatz Anif’ ein für alle Mal begraben”, konstatierte die Landesumweltanwaltschaft. Der Golfplatz Anif beschäftigt Kommunal- und Landespolitik schon lange: Die ersten Pläne dafür tauchten bereits 1992 auf. (APA)

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