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Glücksspiel-Gesetz sorgt für Aufregung: Höchstrichter sind sich uneinig

Glücksspielgesetz - Heiße Kartoffel für Höchstrichter
Glücksspielgesetz - Heiße Kartoffel für Höchstrichter ©DPA (Sujet)
Das Glücksspiel-Gesetz sorgt seit Jahren für Kritik, halten es doch Branchenvertreter abseits der staatlichen Monopolistin Casinos Austria für EU-rechtswidrig.
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Auch die Höchstgerichte sind sich nicht ganz einig. Jetzt hat aber der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) seine Meinung binnen kurzer Zeit geändert und die Strafe eines Tiroler Automatenherstellers aufgehoben.

Entscheidung im März

In einer Entscheidung vom 16. März erklärte der VwGH das Glücksspiel-Gesetz für unionsrechtskonform. Zwei Wochen später sagte ein anderes Höchstgericht, der Oberste Gerichtshof (OGH), das Gegenteil: Das Gesetz sei verfassungswidrig und verstoße zudem gegen EU-Recht. Der OGH hat deshalb sogar den Verfassungsgericht (VfGH) angerufen. Dieser solle das Gesetz kippen.

Daraufhin haben auch die Verwaltungsrichter – und zwar derselbe Senat – umgeschwenkt. In einer Entscheidung vom 5. April, die der APA vorliegt, hob der VwGH ein Urteil des Landesverwaltungsgerichts Tirol auf. Ein Automatenaufsteller war wegen illegalen Glücksspiels mit rund 2.000 gestraft worden und hat sich dagegen gewehrt – erfolgreich. Das Tiroler Gericht hätte sehr wohl, wie vom Revisionswerber vorgebracht, darauf eingehen müssen, ob das Glücksspielgesetz mit EU-Recht vereinbar ist.

Uneinigkeit um Glücksspiel-Gesetz

Das Landesverwaltungsgericht hätte es “von Amts wegen wahrzunehmen gehabt, … wenn eine in der österreichischen Rechtsordnung vorgesehene Regelung gegen das Unionsrecht verstoßen sollte und deswegen unangewendet zu bleiben hätte”, so der Verwaltungsgerichtshof. Die Tiroler Richter hatten argumentiert, es handle sich um einen rein nationalen Sachverhalt, daher sei es irrelevant, ob allenfalls die Dienstleistungsfreiheit der EU verletzt wurde. Eine Verfassungswidrigkeit des Glücksspielgesetzes sah das Gericht in Innsbruck nicht.

Die Revisionswerberin hatte vorgebracht, dass die Aufstellerin der Glücksspiel-Geräte eine ungarische Gesellschaft sei und sie sich als deren “Supporter” auf die Grundfreiheiten der Union berufen könne. Laut VwGH hätte das Tiroler Gericht prüfen müssen, ob ein rechtlich relevanter Auslandsbezug vorliegt. Insbesondere hätte ermittelt werden müssen, welche Rolle der ungarischen Gesellschaft im Zusammenhang mit den “verbotenen Ausspielungen” zukam.

Branche wartet auf Verfassungsgerichtshof

Auf die Frage, ob die ungarische Gesellschaft in einem EU-Staat über eine Konzession zum Betrieb der Glücksspielgeräte verfügte, kommt es dem Höchstgericht zufolge hingegen nicht an. Der Glücksspielbereich sei nämlich in der EU nicht harmonisiert.

In der Branche wartet man nun mit Spannung auf den Verfassungsgerichtshof: Wird dieser das GSpG kippen? Das heimische Glücksspiel-Regelwerk hat in den vergangenen Jahren schon mehrmals auch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) beschäftigt. 2010 musste es infolge eines EuGH-Urteils geändert werden, weil es unionsrechtswidrig war. Aber an der reparierten Version haben Juristen und Branchenvertretern noch immer einiges auszusetzen, sei es doch nach wie vor auf den Casinos-Austria-Konzern zugeschnitten.

VwGH: Haben keinen Schwenk gemacht

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat am Montag erklärt, in Sachen Glücksspielrecht nicht umgeschwenkt zu sein. “In dem Fall haben einfach Feststellungen gefehlt, die für die endgültige Entscheidung notwendig wären”, so ein Gerichtssprecher zur APA. Das Tiroler Landesverwaltungsgericht hätte diese Feststellungen zu ergänzen.

>> Österreichisches Glücksspiel-Gesetz: Unterschiedliche Rechtsmeinungen

(APA)

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