AA

Gewinnspiel-Betreiber im Hungerstreik

Gerhard Bruckberger, unter der Marke "Friedrich Müller" Veranstalter von Gewinnspielen und wegen Betrugsverdachts seit mehr als zwei Jahren in Untersuchungshaft, könnte in ernsten gesundheitlichen Schwierigkeiten stecken. Bruckberger soll Anfang Februar in einen Hunger- und Durststreik getreten sein, nachdem die Untersuchungshaft die Dauer von zwei Jahren überschritten hatte.


Via Mail schlug nun seine Lebensgefährtin Alarm. Bruckberger werde aufgrund des Streiks medizinisch betreut. Der zuständige Mediziner habe nun konstatiert: “Der Zustand ist besorgniserregend, aufgrund der hohen Pulswerte und in Anbetracht des ohnedies sehr schlechtem körperlichen und psychischen Zustandes (schweres Posttrauma), kann es unmittelbar, sollte der Blutdruck weiter fallen, zu einem Multiorganversagen kommen – das lebensgefährlich ist. Ganz abgesehen vom hohen Risiko des Herzinfarktes”, zitierte die Frau einen der betreuenden Mediziner.

Peter Prechtl, Leiter der Vollzugsdirektion, betonte am Mittwoch im Gespräch mit der APA, der Protest Bruckbergers richte sich gegen das Verfahren, nicht gegen den Vollzug. Lebensgefahr bestehe nach Angaben der Mediziner derzeit nicht, Bruckberger habe aber einiges abgenommen. Laut seinem Verteidiger Jürgen Stephan Mertens befindet sich der Untersuchungshäftling im Anstaltsspital. Mertens sagte, er habe Bruckberger diese Woche besucht, sein Mandant sei ihm “leicht fiebrig” vorgekommen. Problematisch sei auch die Blutzirkulation des ohnehin psychisch mitgenommenen Inhaftierten.

Der 1967 geborene Verdächtige wurde am 4. Februar 2013 in Untersuchungshaft genommen. Die Begründung lautete auf Tatbegehungsgefahr. Bruckberger soll zahlreichen Kunden Gewinnzusagen gemacht, diese aber mit Express- und Bearbeitungsgebühren verknüpft haben. Auf diese Weise soll er zahlreiche Personen dazu gebracht haben, ihm Gebühren zwischen zehn und 100 Euro zu überweisen.

Im Kern ging es bei zwei Prozessen im Vorjahr um den selben Vorwurf, aber um verschiedene Tatzeiträume. Bruckberger wurde einmal verurteilt, das andere Mal freigesprochen. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig. Laut Mertens gab es mittlerweile zahlreiche Anträge auf Enthaftung bzw. auf die Fußfessel, die allesamt abgelehnt wurden. Aktuell ist wieder ein Enthaftungsantrag im Laufen, den Mertens’ Co-Verteidiger Herbert Eichenseder eingebracht hat. Chancen räumte Mertens auch diesem Antrag nicht ein.

  • VIENNA.AT
  • Österreich
  • Gewinnspiel-Betreiber im Hungerstreik
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen