14. August 2012 14:35; Akt.: 14.08.2012 14:52

Gewerbsmäßiger Betrug: Wiener Bettlerin verurteilt

Eine Wiener Bettlerin wurde am Dienstag wegen gewerbsmäßigen Betrugs verurteilt. Eine Wiener Bettlerin wurde am Dienstag wegen gewerbsmäßigen Betrugs verurteilt. - © APA/ Symbolbild
Zu sechs Monaten bedingter Haft ist am Dienstag eine 20-jährige Bettlerin aus Wien verurteilt worden. Vorgeworfen wird ihr gewerbsmäßiger Betrug, sie soll einen 90-Jährigen mehrfach um Geld gebeten haben. Der Mann leidet unter Alzheimer und gab der jungen Frau immer wieder Geld, wenn sie weinte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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Die 20-Jährige hatte Anfang Juni einen betagten Mann angesprochen, indem sie ihn von der Straße aus durch das geöffnete Fenster seiner im Erdgeschoß gelegenen Wohnung anlächelte: “Darf ich zu Ihnen kommen?” Der 90-Jährige verneinte, ging aber zu der jungen Frau und ließ sich vor dem Haus von ihr erklären, es gebe einen Todesfall in ihrer Familie und sie habe kein Geld zum Heimfahren. Mit der Begründung, sie habe ihm leidgetan, weil sie weinte, gab er ihr 100 Euro.

Bettlerin sprach 90-Jährigen immer wieder an

Am nächsten Tag erschien die Frau wieder vor dem Fenster des an Alzheimer leidenden Mannes. Diesmal erzählte sie, sie werde delogiert, weil sie die Miete nicht bezahlen könne. Sie erhielt 110 Euro, wurde aber wenig später verhaftet: Nachbarn des 90-Jährigen hatten die Szene beobachtet und seine im selben Haus wohnhafte Tochter alarmiert. Die Bettlerin – eine gebürtige Wienerin – wanderte für fünf Tage in U-Haft. Das gesamte Geld, das bekommen hatte, wurde bei ihr sichergestellt.

 ”Die Dame wäre wiedergekommen. Ich bin wirklich entsetzt, dass man alte Leute so ausnimmt”, schimpfte die Tochter des 90-Jährigen nun im Zeugenstand. Ihr Vater habe “aufgrund dieses Desasters einen Nervenzusammenbruch bekommen und liegt seither im Spital. Er ist in Lebensgefahr”, schluchzte die Frau.

Verteidiger weist auf Notsituation seiner Mandantin hin

Der Verteidiger wies daraufhin, das bei seiner Mandantin durchaus eine Notsituation vorlag, als sie um Geld gebeten hatte: Die bei ihrer Mutter wohnhafte 20-Jährige war von dieser rausgeworfen worden, weil die Mutter mit dem Freund des Mädchens nicht einverstanden war. Zudem hatte die 20-Jährige gerade ihren Job als Reinigungskraft verloren, weil ihre Firma in den Konkurs ging.

 ”Insofern lag keine Täuschungshandlung vor. Sie hat das Geld ja wirklich dringend gebraucht”, argumentierte der Anwalt. Die Geschichten, die sie dem 90-Jährigen täuschte, hätten zwar nicht ganz gestimmt, das sei bei Bettlern und anderen Berufsgruppen aber regelmäßig der Fall. “Die Hälfte der Wiener Strafverteidiger müsste dann auch hier sitzen, weil sie irgendwelche G’schichteln erzählen”, stellte Dunst fest. (APA)



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