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Gewalttätiger Überfall auf Wiener Anwalt: Mildes Urteil für 50-Jährigen

Der 50-Jährige kam nach dem brutalen Überfall mit einer milden Strafe davon.
Der 50-Jährige kam nach dem brutalen Überfall mit einer milden Strafe davon. ©APA (Sujet)
Jener Manager, der am 10. Februar 2015 in Mafia-Manier einen Wiener Anwalt in seiner Kanzlei überfiel, ist am Dienstag am Straflandesgericht mit einer milden Strafe davongekommen. Wegen schwerer Nötigung verhängte ein Schöffensenat eine zweijährige Haftstrafe über den 50-Jährigen, 23 Monate davon bedingt. Der mit dem Tode bedrohte Anwalt erhält 500 Euro Schadenersatz.
Mafia-Manier: Prozessbeginn

Da der international tätige Manager den unbedingt ausgesprochenen Strafteil von einem Monat bereits verbüßt hat – er befand sich sechs Wochen in U-Haft, was ihm auf die Strafe anzurechnen war -, muss er nicht wieder ins Gefängnis. Staatsanwalt Markus Berghammer legte allerdings Berufung gegen die Strafhöhe ein. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

Manager bedrohte Wiener Anwalt mit dem Tode

Der Manager hatte eine geladene Pistole gegen die Brust des Juristen gerichtet und gesagt, er habe den Auftrag, ihn zu töten. Er habe auf Bitte eines Geschäftspartners gehandelt, erklärte er dem Gericht. Der in der Immobilienbranche tätige Mann hatte 2014 einen Makler kennengelernt, mit dem er ein Erfolg versprechendes Liegenschaftsprojekt betrieb. Die beiden verstanden sich auch auf privater Ebene. Es habe sich “ein sehr vertrauensvolles Verhältnis” entwickelt, schilderte der 50-Jährige. Schließlich habe ihm der 54-Jährige von seinen Problemen mit einem Anwalt berichtet, mit dem er gemeinsam ein Immobilien-Geschäft in Wien-Donaustadt im Laufen hatte. Kurz vor dem Verkauf der betreffenden Immobilie habe der Anwalt jedoch diesen aus nicht nachvollziehbaren Gründen torpediert, woraus ein Schaden von über 600.000 Euro entstanden sei, so die Darstellung des Managers.

Seinen Angaben zufolge ließ sich der 50-Jährige in weiterer Folge darauf ein, dem 54-Jährigen aus der Patsche zu helfen, der von besagtem Anwalt mit Klagen und Schadenersatzforderungen zugedeckt worden war, weil dieser sich wiederum vom Makler betrogen fühlte. Er habe befürchtet, aus seinem im Werden befindlichen Geschäft mit dem Makler werde nichts, wenn der Anwalt diesem weiter zusetze, erläuterte der 50-Jährige. Also marschierte er eines Abends in die Kanzlei des Juristen und legte dort ein Verhalten an den Tag, wie man es aus Mafia-Filmen kennt: Er schüchterte den Anwalt mittels gezückter Pistole ein, und als dieser in Todesangst nach einem Ausweg suchte, ließ er sich eine Vermögensaufstellung vorlegen und verlangte zunächst 400.00 Euro, die er angesichts der finanziellen Lage des Opfers auf 100.000 reduzierte.

Gewaltvoller Überfall des 50-Jährigen

Zudem musste der mit Kabelbindern gefesselte Anwalt einen vorgefertigten “Generalvergleich” unterschreiben, mit dem er von sämtlichen Anzeigen und Forderungen gegen den Immobilienmakler Abstand nahm. Als der Anwalt einen Fluchtversuch unternahm, schlug ihm der Manager den Knauf des Schießeisens gegen die Schläfe, worauf der Jurist blutend und benommen zu Boden stürzte. Bevor er ging, holte der Täter noch eine Gartenschere hervor und meinte zu seinem Opfer, er werde ihm nun einen Finger “abzwicken”, damit er nicht auf die Geldübergabe vergesse. Tatsächlich näherte er sich mit der Schere den Händen des Anwalts an – allerdings nur, um diesen am Ende von seinen Fesseln zu befreien.

Bei der geplanten Übergabe der 100.000 Euro, die drei Tage später in einem bekannten Kaffeehaus über die Bühne gehen sollten, klickten für den Manager die Handschellen. Der Anwalt hatte die Polizei eingeschaltet. Der von Verteidiger Nikolaus Rast vertretene Manager legte ein umfassendes Geständnis ab: “Es war exakt so, wie es in der Anklage steht.” Die ganze Situation sei “verrückt” gewesen, aber er sei davon ausgegangen, dass der befreundete Makler “zumindest ein moralisches Recht auf das Geld hatte”. Dass sich der von ihm massiv Bedrohte an die Polizei wenden könnte, “war mir nicht von vornherein klar”. Der Makler habe ihm ein “Erfolgshonorar” von zehn bis 25 Prozent versprochen, falls er den Anwalt dazu bringe, sämtliche Forderungen fallen zu lassen: “Mir ist es aber vielmehr um das Geschäft gegangen, das ich selbst finalisieren wollte.” Insofern habe er sich in einer “Stresssituation” befunden.

Mittäterschaft der Freundin

Ein Geständnis legte auch eine intime Freundin des 50-Jährigen ab, die sich als Beitragstäterin zu verantworten hatte. Sie hatte sich unter falschem Namen – sie gab sich als ungarische Adelige aus – einen Termin bei dem Anwalt geben lassen und den Manager in die Kanzlei gebracht, wobei sie wusste, was dieser im Schilde führte. “Ich habe die Waffe gesehen, die er zur Argumentationsunterstützung mit hatte”, räumte die 53-Jährige ein. Bevor ihr Bekannter davon Gebrauch machte, verließ sie mit der Ausrede, sie habe Unterlagen im Auto vergessen, die Räumlichkeiten des Anwalts. Dafür wurde sie rechtskräftig zu acht Monaten bedingt verurteilt.

Nicht schuldig bekannte sich demgegenüber der angebliche Auftraggeber des Ganzen, dem Staatsanwalt Markus Berghammer neben Anstiftung zur Erpressung schweren Betrug und Untreue zu Lasten des Anwalts vorwarf. Die inkriminierten Vermögensdelikte wischte der Immobilienmakler vom Tisch, indem er über den Anwalt, der seiner Zeugenladung aus unerfindlichen Gründen nicht nachkam, herzog: “Der Typ ist verhaltensauffällig. Das ist ein Maniac.” Nicht er habe im Rahmen des gemeinsamen Immobilienprojekts Beträge abgezweigt und für sich verwendet, sondern der Anwalt habe “Geld zum Fenster rausgeworfen” und “außerordentlichen Schaden angerichtet”.

Wiener Anwalt bei Prozess als “Rotzpipn” bezeichnet

Immer mehr redete sich der Makler in Rage, bezeichnete den Anwalt als “Rotzpipn”, den man “mit rechtsstaatlichen Urteilen in die Ecke stellen muss, wo er hingehört”. Die Erpressung wiesen der 54-Jährige und sein Verteidiger Ernst Schillhammer ebenso vehement zurück. Diese Behauptung sei “falsch”, er habe dem Manager auch nicht – wie dieser zu Protokoll gegeben hatte – die Pistole beschafft. Der Mitangeklagte habe zwar von seinen Problemen mit dem Anwalt gewusst und daraufhin nach einem “Freedom to operate” gesucht: “Seine Rechtsabteilung hätte das einer juristischen Lösung zuführen sollen.” Weshalb der 50-Jährige stattdessen gewalttätig wurde, sei ihm ein Rätsel, meinte der Makler auf Befragen des Richters: “Das kann ich Ihnen nicht sagen, weil ich nicht in seinem Kopf wohne.”

Da hinsichtlich des Maklers ergänzende Beweisaufnahmen nötig waren und vor allem die Zeugenbefragung des Anwalts unumgänglich ist, wurde das Verfahren gegen den 54-Jährigen formell ausgeschieden. Am 8. März wird weiterverhandelt.

(apa/red)

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