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Gesundheitsförderung aus einer Hand

Als zweites Bundesland beschließt Vorarlberg am Dienstag, 25. November 2014, in der Landeszielsteuerungskommission eine eigene Gesundheitsförderungsstrategie. Land und Sozialversicherungsträger zielen damit auf eine bestmöglich abgestimmte Zusammenarbeit aller Institutionen, die Bündelung von Ressourcen und die Finanzierung aus einer Hand ab, so Landeshauptmann Markus Wallner, Gesundheitslandesrat Christian Bernhard und VGKK-Obmann Manfred Brunner im Pressefoyer. Dafür werden künftig fast eine Million Euro jährlich zur Verfügung stehen.


Projekte können von Vereinen, Institutionen und Organisationen sowie von Privaten eingereicht werden. Eine eigens eingerichtete Gesundheitsförderungskommission wird über die Anträge befinden und der Landes-Zielsteuerungskommission empfehlen, welche Projekte gefördert werden sollen.

Für Gesundheitslandesrat Bernhard liegt die besondere Stärke der vorliegenden Gesundheitsförderungsstrategie in dem breiten Konsens, der zwischen den Systempartnern erzielt werden konnte. Die klar formulierten Ziele und die zentrale Vergabe der Gelder machen es leichter Doppelgleisigkeiten zu vermeiden und sorgen dafür, dass das Geld tatsächlich dort ankommt, wo es benötigt wird.

Für die Vorarlberger Gebietskrankenkasse steht die Umsetzung der Gesundheitsförderungsstrategie Vorarlberg ganz im Zeichen des Grundsatzes “Länger leben bei guter Gesundheit”, betonte VGKK-Obmann Manfred Brunner. Gesundheit hänge nicht nur von der Kunst der Medizin ab, sondern in erster Linie vom Wohlbefinden im gesellschaftlichen Umfeld und von der individuellen Lebensweise – vor allem Ernährungs- und Bewegungsverhalten, Alkohol- und Nikotinkonsum. Dementsprechend sei die persönliche gesundheitliche Zukunft höchstpersönlich beeinflussbar. Diesem Ansatz trage die neue Gesundheitsförderungsstrategie Rechnung. “Wir wollen den Menschen helfen, ihr Gesundheitsbewusstsein zu schärfen und ihnen helfen, mehr Verantwortung für die eigene Gesundheit zu übernehmen”, so Brunner.

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OTS0193 2014-11-25/13:22

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