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Gesetze für Reform des Wiener KAV sind fertiggestellt: Begutachtung startet

Gesundheitsstadträtin Sandra Frauenberger informierte über die Begutachtung.
Gesundheitsstadträtin Sandra Frauenberger informierte über die Begutachtung. ©APA
Die notwendigen Gesetzestexte für die geplante Neuaufstellung des Wiener KAV sind fertig und gehen am Donnerstag in Begutachtung.
Neue Struktur für Wiener KAV

Die geplante Neuaufstellung des Wiener Krankenanstaltenverbundes (KAV), der künftig unter “Wien Kliniken” als “Anstalt öffentlichen Rechts” firmieren wird, rückt näher. Die nötigen Gesetzestexte sind fertig und gehen mit dem heutigen Donnerstag in Begutachtung, wie Gesundheitsstadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ) am Donnerstag informierte. Der Beschluss im Landtag ist für Ende Juni geplant.

Wiener KAV: Gesetze für Reform gehen in Begutachtung

Der nicht gerade als pflegeleicht geltende KAV, der in der Vergangenheit u.a. wegen langer Wartezeiten in Spitälern, Gangbetten oder der Probleme beim Krankenhaus Nord negativ in die Schlagzeilen geraten war, soll durch die Reform mehr Personal- und Finanzhoheit bekommen, um mehr Eigenständigkeit und Entscheidungsspielraum “im Rahmen der politischen Vorgaben” zu ermöglichen, wie es heißt: “Beim Personal werden die Wien Kliniken künftig für Rekrutierung, Anstellung, Einsatz, Bewertung, Beförderung, Kündigung und Entlassung zuständig sein”, so Frauenberger in einer Aussendung. Sie sind aber auch in Hinkunft Bedienstete der Stadt Wien.

In Sachen Finanzierung der Leistungen erhalten die “Wien Kliniken” ein eigenständiges Budget durch eine mindestens fünfjährige Finanzierungsvereinbarung. “Die politische Kontrolle bleibt durch den Aufsichtsrat und das Frage- und Auskunftsrecht der Opposition im Gemeinderat erhalten”, erläuterte die Ressortchefin.

Denzentralisierung der inneren Struktur

Was die innere Struktur anbelangt, setzt man künftig auf Dezentralisierung. So wird eine regionale Ebene eingeführt, damit Entscheidungen schneller und “näher an den operativen Kernaufgaben” getroffen werden können. “Mit den Regionen schaffen wir klare Verantwortlichkeiten, Entscheidungswege und auch Regelungen, die Haftungen betreffen”, informierte Vize-Generaldirektorin Evelyn Kölldorfer-Leitgeb: “Es wird eindeutig definiert, welche Entscheidungen auf welcher Ebene getroffen werden – Generaldirektion, Region oder Spital.”

Beschlossen werden soll die Reform des städtischen Spitalsträgers in der Landtagssitzung am 28. Juni. Nach der Bestellung aller (neuen) Führungsebenen bzw. Gremien wird die neue Organisationsform dann mit 1. Jänner 2019 in Kraft treten.

Vorstand mit drei bis fünf Personen

Wie groß der Vorstand des künftigen Wiener Krankenanstaltenverbunds sein wird, der als Anstalt öffentlichen Rechts in “Wien Kliniken” umbenannt wird, ist noch offen. Es werden jedoch drei bis fünf Personen sein, wie Gesundheitsstadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ) vor Journalisten erläuterte. Bestimmt werden diese vom Aufsichtsrat, der sich nach dem Beschluss im Landtag konstituieren wird.

Auch einen Chef wird es weiterhin geben, sprich: einen Vorsitzenden des Vorstands. Die Regionalgeschäftsstellen werden sich um insgesamt drei Gebiete (Nord/Ost, Süd und West) bzw. die entsprechenden Spitals- und Pflegeeinrichtungen dort kümmern. Sie erhalten ein Budget und die grundsätzlichen Zielvorgaben vom Vorstand. Die Personal- und Budgetverantwortung liegt dann aber in ihre Händen bzw. in jener der untergeordneten Häuser.

Besetzt werden die Regionalstellen mit zwei Verantwortlichen für den klinischen und nicht-klinischen Bereich. Eigene Bürogebäude werden für die neue Ebene nicht errichtet, wie versichert wurde. Untergebracht werden die drei Geschäftsstellen in Spitälern.

Mitarbeiter bleiben bei Stadt Wien angestellt

Die Mitarbeiter des Konzerns, so betonte Frauenberger, bleiben bei der Stadt angestellt und werden den Wien Kliniken zugewiesen. Auch das Interpellationsrecht des Gemeinderats – also die Möglichkeit, diesbezüglich Anfragen zu stellen – bleibe erhalten. Generell, so betonte die Ressortchefin, solle der Aufsichtsrat eng am Gesundheitsausschuss “angedockt” werden.

Zustimmung kam von der Wiener Patientenanwältin Sigrid Pilz. “Die neue Rechtsform soll es ermöglichen, Entscheidungen über Finanzen und Personal direkt in den Häusern zu treffen. Das Management vor Ort wird dadurch wesentlich gestärkt und mit wichtigem Gestaltungsspielraum und Verantwortung ausgestattet”, freute sie sich. Davon würden Patienten und Mitarbeiter profitieren.

Wölbitsch: “Reformen beim KAV mehr als überfällig”

“Reformen beim KAV sind mehr als überfällig. Die heutigen Ankündigungen sind aber die übliche rot-grüne Augenauswischerei”, konstatierte hingegen der nicht amtsführende ÖVP-Stadtrat Markus Wölbitsch. Der KAV brauche vielmehr eine “echte und umfassende Neuaufstellung”, erklärter er in einer Aussendung. Seit Jahren sei der KAV ein “Sittenbild des SPÖ-Systems”. Einen regelrechten Skandal sehen die NEOS. Deren Klubchefin Beate Meinl-Reisinger beklagte etwa, dass die dann ausgegliederten “Wien Kliniken” nicht mehr von einer Untersuchungskommission durchleuchtet werden könnten.

Apropos Opposition: Die wird benötigt, um alle geplanten Beschlüsse unter Dach und Fach zu bringen. Denn die Koalition möchte über den neuen Spitalskonzern auch ein Privatisierungsverbot verhängen. Dieses müsste ebenfalls im Landtag beschlossen werden. Nötig ist dazu allerdings eine Zweidrittelmehrheit, die rot-grünen Stimmen allein reichen dazu nicht aus. Die Ausgliederung selbst kann hingegen mit einfacher Mehrheit fixiert werden.

(APA/Red)

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