AA

Gesetz-Wirrwarr: Weder Mieter noch Vermieter müssen kaputte Thermen reparieren

Thermen: Wenn die Flamme ausgeht, bleibt es kalt
Thermen: Wenn die Flamme ausgeht, bleibt es kalt ©bilderbox.at
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in den vergangenen zwei Jahren unterschiedliche Urteile über die Zuständigkeit für den Erhalt von Thermen gefällt und dabei nicht gerade für rechtliche Klarheit gesorgt. Derzeit müssten weder Mieter noch Vermieter eine kaputte Therme reparieren, so der Präsident der Mietervereinigung, Georg Niedermühlbichler.

Nun sind laut Mietervereinigung auch die politischen Verhandlungen über die gesetzliche Regelung der Erhaltungspflichten für Mietwohnung vorerst gescheitert. Wie die Interessenvertretung am Donnerstag mitteilte, will die ÖVP, dass nur gewerbliche Vermieter für die Erhaltung der Therme aufkommen müssten, private hingegen nicht. Von SPÖ und Mietervereinigung hagle es Kritik, letztere kündigte außerdem Musterklagen an.

Die Thermen-Urteile des OGH waren alles andere als einheitlich, sagte der Präsident der Mietervereinigung, Georg Niedermühlbichler, auf APA-Anfrage. Im Mai 2007 habe das Höchstgericht befunden, der Mieter sei nicht zuständig. Im darauffolgenden Herbst habe er diese Entscheidung konkretisiert. Heuer habe der OGH jedoch festgestellt, dass auch der Vermieter nicht zum Erhalt der Therme verpflichtet ist, der Mieter aber für die Zeit ohne Heizung weniger Zins zahlen darf. Dieses Urteil sorgt für heftige Kritik. Nach der derzeitigen Rechtslage müssten weder Mieter noch Vermieter eine kaputte Therme reparieren, so Niedermühlbichler. Daher sei jetzt der Gesetzgeber gefordert.

Die ÖVP beharre in den Verhandlungen mit dem Regierungspartner darauf, Teilbereiche in der Vermietung von der gesetzlichen Regelung auszunehmen, sagte Niedermühlbichler. Das sei eine “Enttäuschung”, seien doch die Gespräche schon weit gediehen gewesen. Die von der ÖVP gewünschte Unterscheidung ist in den Augen der Mietervereinigung “völlig unsachlich”. “Wie soll der Vermieter erkennen, ob er einem privaten oder gewerblichen Vermieter gegenübersteht?”

Außerdem zahle der Mieter mit seinem Zins die Instandhaltung schon mit. Auch bei einem Mietauto müsse man nicht für die Reparatur aufkommen. Die Mietzinshöhe sei immer vom Ausstattungsgrad der Wohnung abhängig und zudem wertgesichert. Daher “wäre es nur logisch, dass der Vermieter für jenen Zustand, der die Miete bestimmt, auch die Erhaltungspflichten trägt”.

Mit den angekündigten Musterprozessen will die Mietervereinigung nun Rechtssicherheit erreichen. Niedermühlbichler forderte die ÖVP dennoch zur Wiederaufnahme der Gespräche auf. Auch SPÖ-Wohnsprecherin Ruth Becher appellierte in einer Aussendung an die ÖVP, ihren “Vermieterschutz” zu überdenken. Die SPÖ habe vorgeschlagen, dass bei allen teuren Altbauwohnungen der Vermieter die Erhaltung der Wohnung im Inneren übernehmen muss. Nach den Plänen der ÖVP solle die Erhaltungspflicht hingegen auf die Heiztherme eingeschränkt werden. Noch dazu verlange der Koalitionspartner “hohe Selbstbehalte”, wenn der Vermieter die Therme repariere. Beim Österreichischen Verband der Immobilientreuhänder (ÖVI) war vorerst niemand für eine Stellungnahme erreichbar.

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Gesetz-Wirrwarr: Weder Mieter noch Vermieter müssen kaputte Thermen reparieren
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen