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Geschäftsordnung im steirischen Landtag soll novelliert werden

Gesetzesentwurf der SPÖ und ÖVP sorgt im steirischen Landtag für Aufregung.
Gesetzesentwurf der SPÖ und ÖVP sorgt im steirischen Landtag für Aufregung. ©APA-FOTO: FOTO FRANKL
SPÖ und ÖVP sorgen mit ihrem Gesetzesentwurf zur Novellierung der Geschäftsordnung im Landtag für Aufregung. Darin sollen nämlich die Rechte der Opposition beschnitten werden.

 Die FPÖ sprach von “Totengräbern des steirischen Parlamentarismus”, Grüne und KPÖ von “demokratiepolitisch erbärmlicher Vorgangsweise” und “Machterhalt um jeden Preis”.

Novellierung im steirischen Landtag beantragt

Der rot-schwarze Entwurf sieht vor, dass Entschließungsanträge künftig “vertagt” werden können. “Was harmlos klingt, bedeutet tatsächlich, dass die Opposition künftig keine Möglichkeit mehr hat, im Landtag Anträge zur Abstimmung zu bringen”, kritisierte der KPÖ-Landtagsklub. Weiters soll es maximal zwei “Dringliche Anfragen” pro Landtagssitzung geben: “Wer zuerst eine einbringt, kommt an die Reihe, wodurch die Regierung durch eigene ‘Dringliche’ jederzeit ‘Dringliche’ der Opposition verhindern kann”, ätzten die steirischen Grünen.

SPÖ und ÖVP sollen dadurch rechte der Opposition einschränken

Vorgesehen sei auch die Halbierung der Redezeit bei der Budgetrede für Abgeordnete und eine Einschränkung der Redezeit bei “Dringlichen Anfragen”, wobei aber die Beantwortung durch die Regierung keine zeitliche Beschränkung vorsieht, fassten die Oppositionsparteien zusammen. Die Novelle soll noch vor der Landtagswahl am 31. Mai beschlossen werden. “Dadurch wollen SPÖ und ÖVP die Rechte der Opposition drastisch einschränken, solange sie noch die dafür nötige Zwei-Drittel-Mehrheit haben”, mutmaßten die Kommunisten.

(APA/Red)

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