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Gerichtsgutachter wegen Bestechlichkeit verurteilt

Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. ©APA (Symbolbild)
Weil er einer Streitpartei gegen entsprechende Bezahlung ein inhaltlich unrichtiges Gutachten in Aussicht gestellt hatte.

Ein gerichtlich beeideter Sachverständiger ist am Montag im Wiener Straflandesgericht wegen Bestechlichkeit schuldig gesprochen worden. Richterin Claudia Moravec-Loidolt zeigte sich nach einem umfangreichen Beweisverfahren überzeugt, dass der Schifffahrt-Experte in einem Zivilverfahren einer Streitpartei gegen entsprechende Bezahlung ein inhaltlich unrichtiges Gutachten in Aussicht gestellt hatte.

Der Angeklagte habe “ganz eindeutig eine Grenze überschritten”, der Konnex zwischen seiner finanziellen Forderung und der erklärten Bereitschaft, dafür eine falsche Expertise abzugeben, sei “eindeutig gegeben”, stellte die Richterin in der Urteilsbegründung fest. Der Gutachter, der viele Jahre als Sachverständiger für Schifffahrtswesen für die Justiz tätig war, wurde bei einem Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu einem Jahr Haft verurteilt. Die Strafe wurde ihm unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Verteidiger Ernst Schillhammer erbat Bedenkzeit. Der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab.

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