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Gerichtsgebühren für Minderjährige sollen fallen

Brandstetter verzichtet auf Millioneneinnahmen
Brandstetter verzichtet auf Millioneneinnahmen
Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) verzichtet - trotz Spardrucks - auf jährlich rund 1,44 Mio. Euro Gerichtsgebühren.

Für Minderjährige sollen künftig alle familienrechtlichen Verfahren gebührenfrei sein, in einigen sonstigen Pflegschafts- und Familienrechtsverfahren soll es Erleichterungen geben. Das sieht der soeben in Begutachtung gegangene Entwurf für die Gerichtsgebühren-Novelle vor.

Einsparungen bis zu 441 Euro

Betroffenen bringt die Novelle – die Mitte 2015 in Kraft treten soll – Einsparungen von z.B. 420 Euro bei Unterstützung durch einen Besuchsmittler, 441 Euro bei Begleitung durch einen Kinderbeistand oder 128 Euro pro Antrag bei der Klärung von Kontaktrechten. “Der Gang vor Gericht in Familienangelegenheiten ist für Betroffene schon Belastung genug. Die Gebührenerleichterungen in praktisch allen Verfahren, in denen Kinder betroffen sind, sollen daher Familien, Kindern und Jugendlichen in dieser Ausnahmesituation zumindest diese finanzielle Last nehmen”, betonte Brandstetter gegenüber der APA.

Eltern helfen

Künftig sollen alle Anträge zum Kontakt- und Informationsrecht, zur Vermögensverwaltung Minderjähriger, Adoptions- und Abstammungsverfahren sowie Ehemündigkeitserklärungen und die Unterhaltseinbringung durch Exekutionsklage für Minderjährige gebührenfrei sein. Auch die Unterstützung durch Besuchsmittler (für fünf Monate) bzw. einen Kinderbeistand in Obsorge- bzw. Kontaktrechtsverfahren (für sechs Monate) will Brandstetter künftig kostenfrei anbieten – um Eltern zu helfen, nach einer Trennung gemeinsam Lösungen im Interesse des Kindeswohles zu finden. Nur in den wenigen länger dauernden Fällen sollen Gebühren verlangt werden. Für Obsorgeverfahren und Familiengerichtshilfe muss schon jetzt nicht gezahlt werden.

Einvernehmliche Scheidungen gebührenfrei

Außerdem sieht Brandstetters Entwurf Erleichterungen für einvernehmliche Scheidungen und Vermögensverwaltung im Rahmen von Sachwalterschaften vor. Für sozial Schwache (mit maximal 4.414 Euro Sparvermögen und 13.244 Euro jährliche Einkünfte) werden einvernehmliche Scheidungen de facto gebührenfrei – weil die Gebühr ohne weiteres Verfahren mit dem Antrag auf die (schon bisher gewährte) Verfahrenshilfe entfällt. Auch für Menschen, die in finanziellen Angelegenheiten besachwaltet sind, wird der Zugang zur Verfahrenshilfe einfacher.

Gebühren massiv gestiegen

Brandstetters Entwurf beruht auf dem Regierungsübereinkommen, in dem die “Evaluierung der Gerichtsgebühren im Hinblick auf die Steigerung des Zugangs zum Recht” angekündigt wurde. Denn die Gebühren sind in den vergangenen Jahren massiv gestiegen. Kassierte die Justiz 2010 708 Mio. Euro, waren es im Vorjahr 841 Mio. Euro, um 19 Prozent mehr. Mit diesen Einnahmen sind ca. 75 Prozent der Justizausgaben gedeckt. Die Gerichtsgebühren ermöglichen wichtige Leistungen wie die österreichweite Familiengerichtshilfe oder die Korruptionsbekämpfung, betont das Justizministerium. Und sie arbeite vergleichsweise günstig. Denn laut einer Europaratsstudie würden in Österreich 0,25 Prozent des BIP pro Einwohner für die Justiz aufgewendet, während es in Deutschland 0,35 oder in der Schweiz 0,32 Prozent seien.

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