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Generalprokuratur für Schuldspruch gegen Strasser

OGH wird Schuldspruch gegen Strasser empfohlen
OGH wird Schuldspruch gegen Strasser empfohlen
Die Generalprokuratur empfiehlt dem Obersten Gerichtshof, den Schuldspruch gegen den früheren Innenminister und EU-Abgeordneten Ernst Strasser in der Lobbyisten-Affäre beizubehalten. Das erklärte der Sprecher der Prokuratur gegenüber den "Oberösterreichischen Nachrichten". Dies würde die Abweisung von Strassers Nichtigkeitsbeschwerde gegen das erstinstanzliche Urteil bedeuten.


Strasser war in erster Instanz zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Der Ex-Politiker war Ende 2010/Anfang 2011 zwei als Lobbyisten getarnten Journalisten in die Falle gegangen. In dem auf Video aufgezeichneten Gespräch hatte er ihnen angeboten, für 100.000 Euro die Gesetzgebung im EU-Parlament zu beeinflussen. Strasser selbst bestand auch nach dem Urteil wegen Bestechlichkeit im Jänner dieses Jahres darauf, lediglich als Aufdecker fungiert zu haben und legte Berufung ein. Der Termin für den Entscheid des OGH über diese Berufung ist für den 26. November festgelegt.

Was das Strafausmaß betrifft empfiehlt die Generalprokuratur eine Verringerung der Strafe. Die Behörde sieht einen “Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot”, sagte Prokuratur-Sprecher Martin Ulrich gegenüber den “OÖN”. Eine Verurteilung Strassers sei demnach für die Generalprokuratur geboten, weil die Frage, ob er ein Amtsträger ist, bejaht wird. Weil im Urteilsspruch Strassers Rolle als EU-Abgeordneter aber als “zusätzlicher Erschwerungsgrund” gewertet wurde, sei die Tatsache, dass Strasser Amtsträger war, doppelt berücksichtigt. Eine Empfehlung über die Strafhöhe gibt die Generalprokuratur nicht ab.

Die Empfehlung der Generalprokuratur ist für den OGH nicht verbindlich. Es sei aber unwahrscheinlich, dass der OGH zu einer gänzlich anderen Sicht kommt, da die Prokuratur auch nur auf Basis der geltenden Rechtslage den Fall bewertet, schreibt die “OÖN”.

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