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Geldstrafe für Pegida-Gründer wegen Volksverhetzung

Bachmann (r.) mit seiner Anwältin
Bachmann (r.) mit seiner Anwältin
Im Prozess um herabwürdigende Äußerungen über Flüchtlinge ist der Gründer der fremdenfeindlichen Pegida-Bewegung, Lutz Bachmann, wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Das Amtsgericht Dresden erlegte dem 43-Jährigen am Dienstag eine Geldstrafe von 9.600 Euro auf. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor sieben Monate Haft gefordert, die Verteidigung einen Freispruch.


Der Anklage zufolge soll Bachmann im September 2014 auf seiner Facebook-Seite Flüchtlinge und Asylbewerber als “Gelumpe”, “Viehzeug” und “Dreckspack” beschimpft haben. Nach Überzeugung der Verteidigung stammten die Einträge von einem Unbekannten.

Bachmann ist bereits wegen verschiedener Delikte wie Drogenhandel, Diebstahl und Körperverletzung vorbestraft. Die Pegida-Bewegung geht seit Oktober 2014 im ostdeutschen Dresden fast wöchentlich auf die Straße und macht Stimmung gegen Muslime, Flüchtlinge, Politiker und Medien.

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