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Gegen Registrierkassenpflicht: Öffentliche VfGH-Verhandlung am 2. März

Registrierkassenpflicht: Drei Unternehmer ziehen vor den Verfassungsgerichtshof.
Registrierkassenpflicht: Drei Unternehmer ziehen vor den Verfassungsgerichtshof. ©APA
Am Mittwoch findet am Verfassungsherichtshof (VfGH) eine öffentliche Verhandlung zur Registrierkassenpflicht statt. Eine nebenberufliche Schmuckdesignerin, ein Taxiunternehmer und eine Tischlerei bekämpfen den Zwang zum Beleg beim VfGH.
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Mit einer Entscheidung am 2. März sei nicht zu rechnen, teilte das Höchstgericht am Dienstag mit. Nach der mündlichen Verhandlung werden die nicht öffentlichen Beratungen der Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter fortgesetzt. Die Registrierkassenpflicht hat zu viel Unmut bei kleinen Firmen geführt. Seit 1. Jänner sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 15.000 Euro verpflichtet, eine manipulationssichere Registrierkasse zu verwenden und den Kunden für jeden Kauf einen Beleg zu geben, den diese bis vors Geschäft aufbewahren müssen.

Die drei Antragsteller – eine nebenberufliche Schmuckdesignerin, ein Taxiunternehmer und eine Tischlerei – erachten dies als nachteiligen Eingriff des Grundrechts auf Unverletzlichkeit des Eigentums sowie des Grundrechts auf Freiheit der Erwerbsbetätigung. Der finanzielle Aufwand, der dem Einzelnen durch das Gesetz auferlegt wurde, sei “unverhältnismäßig”.

(APA/red)

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