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Gefolterter 19-Jähriger: Angeklagte müssen vor Geschworene

Die Angeklagten, die einen 19-Jährigen gefoltert haben sollen, müssen sich nun vor einem Geschworenengericht verantworten.
Prozessbeginn

Mit dem Fall des 19-jährigen Burschen, der am 6. Mai 2008 in seiner Wohnung mit brennenden Zigaretten und Glasscherben gefoltert und sexuell gedemütigt wurde, müssen sich nun Geschworene auseinandersetzen. Der Schöffensenat, der sich seit August mit den Geschehnissen in einem Gemeindebau in Wien-Favoriten befasst hatte, erklärte sich am Dienstag im Straflandesgericht für unzuständig.

“Ein anderer Weg ist nach unserer Überzeugung nicht offen gestanden”, begründete Richter Norbert Gerstberger die Entscheidung. Eine psychiatrische Sachverständige hatte zuvor nicht ausgeschlossen, dass der Jugendliche aufgrund der erlittenen Misshandlungen dauernd berufsunfähig bleiben könnte. Die Folgen der inkriminierten Gewaltanwendung wären diesfalls als Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen zu qualifizieren, was zwingend die Zuständigkeit eines Geschworenengerichts begründet.

Die Schwurgerichtsverhandlung dürfte erst im kommenden Jahr anberaumt werden. Die drei Angeklagten – ein 34-jähriger Beschäftigungsloser, seine 19 Jahre alte Freundin und ein 45 Jahre alter Bekannter der beiden, die seit eineinhalb Jahren in U-Haft sitzen – bleiben bis dahin im Gefängnis. Von den Verteidigern vorgebrachte Enthaftungsanträge wurden abgewiesen. Ihren Mandanten drohen nun bis zu 20 Jahre Haft.

Das Trio hatte den Jugendlichen in seiner Wohnung aufgesucht, um diesen “zur Rede zu stellen”. Sein Vergehen: Der drogenabhängige Bursche hatte dem ebenfalls süchtigen 34-Jährigen zwei Tabletten gestohlen.

Der 19-Jährige hat sich von dem erlittenen Martyrium bis heute nicht erholt. Er leidet an einer posttraumatischen Belastungsstörung und traut sich nicht mehr allein außer Haus. Er war auf unfassbare Weise gequält und danach gefesselt in seiner Wohnung zurückgelassen worden. Erst am nächsten Morgen kehrte der 34-Jährige zurück, befreite ihn und drohte ihm sinngemäß, nicht zur Polizei zu gehen, da er ihn dann umbringen werde.

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