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GB: Recht auf künstliche Befruchtung

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat sich erneut mit der Klage eines britischen Häftlings und dessen Frau befasst, die ein Recht auf künstliche Befruchtung durchsetzen wollen.

Der wegen Mordes verurteilte Mann und seine Frau werfen den britischen Behörden vor, mit der Verweigerung des Eingriffs gegen das Grundrecht auf Schutz der Familie zu verstoßen.

Der 34 Jahre alte Brite hatte seine Frau per Korrespondenz kennen gelernt, als er bereits inhaftiert war. Das Paar heiratete 2001 und stellte anschließend einen Antrag auf künstliche Befruchtung, der abgelehnt wurde. Die britische Justiz wies alle Klagen gegen diese Ablehnung zurück. Sie begründete dies mit dem Wohl des gewünschten Kindes. In seiner Beschwerde vor dem Menschenrechtsgerichtshof macht das Paar geltend, die heute 49 Jahre alte Frau könne nach der bis mindestens 2009 dauernden Haft ihres Mannes keine Kinder mehr bekommen.

Eine kleine Kammer hatte die Klage im April abgewiesen. Diese Entscheidung wird nun von der großen Kammer aus 17 Richtern überprüft. Mit ihrem Urteil ist erst in einigen Monaten zu rechnen.

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