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Fußgänger überfahren und getötet: Urteil wurde bestätigt

Das Urteil aus dem letzten Jahr wurde bestätigt.
Das Urteil aus dem letzten Jahr wurde bestätigt. ©APA (Symbolbild)
Im August 2013 überfuhr ein 18-jähriger Wiener einen Gleichaltrigen in der Inneren Stadt. Ein Berufungssenat hat nun das Urteil aus dem Vorjahr bestätigt.

Ein junger Wiener, der in der Nacht auf den 3. August 2013 auf der Ringstraße mit seinem Auto einen gleichaltrigen Fußgänger touchiert hatte, ist am Freitag im Straflandesgericht rechtskräftig wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Der 18-Jährige hatte im Bereich der Wipplingerstraße die Straße überqueren wollen, als er von dem Honda Civic erfasst und zur Seite geschleudert wurde.

Der Aufprall war derart heftig, dass die Schuhe des Jugendlichen meterweit durch die Luft flogen. Der 18-Jährige kam auf Straßenbahnschienen zu liegen und wurde fatalerweise vom unmittelbar nachfolgenden Fahrzeug eines 17-Jährigen Probeführerschein-Besitzers überrollt. Dieser hatte instinktiv noch sein Auto verrissen und war auf den Gleiskörper ausgewichen.

Wie später festgestellt wurde, hätte der nächtliche Fußgänger – der Unfall spielte sich um 1:00 Uhr ab – den Zusammenstoß mit dem ersten Pkw möglicherweise überlebt. Jedenfalls tödlich waren laut Gerichtsmediziner die Verletzungen, die ihm vom zweiten Auto beigebracht wurden, das ihn auch noch meterweit mitschleifte.

Berufungssenat bestätigt Urteil

Ein Berufungssenat im Grauen Haus (Vorsitz: Norbert Gerstberger) bestätigte nun die Entscheidungen des Bezirksgerichts Innere Stadt vom vergangenen Jahr, das über den ersten Lenker wegen fahrlässiger Tötung zwei Monate bedingt verhängt und den 17-Jährigen freigesprochen hatte. Wie die erste Instanz ging auch der Berufungssenat davon aus, dass der 18-Jährige freie Sicht hatte und den Burschen daher erkennen hätte müssen, der im Bereich eines Schutzwegs die Fahrbahn betrat. Dass der Unfalllenker zu schnell unterwegs war, ließ sich von einem von der Justiz beigezogenen Verkehrstechniker nicht mehr eindeutig klären. Auch ursprüngliche Hinweise, mehrere Führerschein-Neulinge hätten sich am Ring eine Art “Wettrennen” geliefert, bestätigten sich während des Verfahrens nicht.

Weil der 18-Jährige aber zumindest die nötige Sorgfalt außer Acht ließ und verspätet reagierte, “stimmt der Schuldspruch hundertprozentig”, beschied ihm nun das Berufungsgericht und wies seine Rechtsmittel zurück. Sein Verhalten sei kausal für den Todeseintritt gewesen. Der mittlerweile 20-Jährige hatte behauptet, er wäre mit dem Jugendlichen gar nicht kollidiert.

Zurückgewiesen wurde auch das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch für den zweiten Lenker. Dem verkehrstechnischen Sachverständigen zufolge hatte dieser nur eine Sekunde Zeit, um auf den vor ihm stattgefundenen Unfall zu reagieren. Dass er da nicht mehr ausweichen konnte, sei ihm in strafrechtlicher Hinsicht nicht als schuldhaftes Verhalten anzulasten. Abgesehen davon sei ein sonstiges Fehlverhalten nicht feststellbar, befand das Berufungsgericht.

(APA, Red.)

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