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Fußfessel: Verurteilter Salzburger Vergewaltiger muss keinen Tag ins Gefängnis

Der Vergewaltiger muss keinen Tag im Gefägnis verbringen - er bekommt eine Fußfessel.
Der Vergewaltiger muss keinen Tag im Gefägnis verbringen - er bekommt eine Fußfessel. ©dpa
Ein ehemaliger Hundeausbildner in Salzburg, der 2005 und 2006 ein damals 15- bzw. 16-jähriges Mädchen mehrfach vergewaltigt und sexuell missbraucht hat und rechtskräftig zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt (acht Monate davon unbedingt) worden ist, muss keinen einzigen Tag ins Gefängnis.

Am Oberlandesgericht (OLG) Linz wurde nun entschieden, dass er die Strafe zu Hause mit einer elektronischen Fußfessel verbüßen darf, bestätigte OLG-Vizepräsidentin Elisabeth Nagele der APA entsprechende Vorab-Berichte der Zeitungen “Kurier” und “Kronenzeitung”.

Fußfessel mit Auflagen

Der Bescheid des Oberlandesgerichtes ist am Dienstag in der Justizanstalt Salzburg eingelangt und wird in den nächsten Tagen vollzogen, sagte der stellvertretende Anstalts-Leiter Oberstleutnant David Klingbacher zur APA. Die Fußfessel wurde nur unter bestimmten Auflagen bewilligt, die aber weder Klingbacher noch Nagele nennen wollten. Mit den Auflagen “sollen risikobegünstigende Faktoren verhindert werden”, so die OLG-Vizepräsidentin.

Salzburger hat Mädchen 5 Mal vergewaltigt

Das spätere Opfer hatte den Hundetrainer in einem Abrichtekurs kennengelernt und war später zu ihm und seiner Gattin gezogen. Dort soll er das Mädchen 2005 und 2006 insgesamt fünfmal vergewaltigt haben, ehe es auszog und die Sache anzeigte. Der heute 51-Jährige wurde 2007 rechtskräftig zu zwei Jahren Haft verurteilt, davon acht Monate unbedingt. Doch ins Gefängnis musste er nie. Denn nach Erhalt einer Aufforderung zum Haftantritt im Jahr 2008 stellte der Mann einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens. Dieser wurde erst drei Jahre später endgültig abgewiesen. Vor einigen Monaten wurde dann seitens der Justiz sogar der unbedingt verhängte Haftteil von acht Monaten auf sechs Monate reduziert worden – wegen “Wohlverhaltens” des Verurteilten.

Fußfessel: Erster Antrag abgelehnt

Der ehemalige Hundeausbildner beantragte dann die Verbüßung mit Fußfessel im elektronisch überwachten Hausarrest. Dies wurde im Juli von der Justizanstalt Salzburg abgelehnt: “Nach eingehender Prüfung aller Umstände sind wir der Ansicht, dass diese Vollzugsform für den Antragsteller nicht geeignet ist.” Doch der 51-Jährige berief dagegen, und das Oberlandesgericht gab am 8. August der Beschwerde statt. Nähere Details wollte Nagele nicht nennen, weil dies eine nicht öffentliche Angelegenheit sei.

Das Opfer ist über die Entscheidung empört. “Er bereut bis heute nichts”, sagte die Frau zum “Kurier” über ihren Peiniger. “Und was lernt er daraus? Er muss nichts zugeben und bekommt trotzdem die nettere Form der Strafe.” (APA)

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