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Für Telefonate: Wiener Anwalt fordert knapp 10.000 Euro Honorar

Rechtlich scheint die Forderung des Anwalts gedeckt zu sein.
Rechtlich scheint die Forderung des Anwalts gedeckt zu sein. ©BilderBox.com
Obwohl es am Ende zu keiner Mandatserteilung kam, bereichnete ein Wiener Anwalt einer Klientin mehr als 9.500 Euro für Telefongespräche.

Auch ein Telefonat mit einem Rechtsanwalt kann Geld kosten, selbst wenn dieser in der Rechtssache gar nicht tätig wird. Ein noch gerichtsanhängiger Rechtsstreit um ein Honorar, das ein Wiener Anwalt seiner Klientin nach mehreren Telefongesprächen fällig gestellt hat, zeigt zudem auf, das je nach Streitwert beachtliche Kosten entstehen können, berichtete das Ö1-“Morgenjournal” am Montag.

Im konkreten Fall belief sich das in Rechnung gestellte Honorar aufgrund von insgesamt sieben Stunden und zehn Minuten an Gesprächen mit dem Anwalt auf 9.526,56 Euro. Nachdem die Klientin diese für sie als zu hoch angesehene Summe nicht zahlte, klagte der Anwalt beim Bezirksgericht Mödling und bekam in erster Instanz auch Recht, womit sich die Gesamtkosten für die Frau durch die Prozesskosten auf über 19.000 Euro erhöhten. Gegen das Urteil wurde im September Berufung eingeleitet, berichtete die Wiener Agentur PR Purkarthofer, die den Fall in die Öffentlichkeit gebracht hat, in einer Aussendung. Sie hält fest, dass es zu keiner mündlichen oder schriftlichen Mandatserteilung kam.

Das empfiehlt der Rechtsanwaltskammer-Präsident

Laut dem “Morgenjournal”-Bericht beläuft sich die Zahl derartiger Beschwerden wegen der Honorarhöhe, die bei den Rechtsanwaltskammern jährlich eingehen, auf rund 400. Die zwei Hauptursachen seien dabei, dass Anwälte ihre Leistung entweder nach Pauschalhonorar, Zeithonorar oder nach Tarif berechnen können und viele Anwälte das Honorar nicht schriftlich vereinbaren, wie auch im aktuellen Fall. Bei diesem wurde das Honorar für die sieben Stunden nach dem Rechtsanwalts-Tarifgesetz berechnet, bei dem der Streitwert ausschlaggebend ist, der sich auf über 200.000 Euro belief.

Für eine grundsätzliche Angemessenheit von Honoraren hat sich Michael Enzinger, Präsident der Rechtsanwaltskammer (RAK) Wien, im Gespräch mit der APA ausgesprochen. Enzinger empfiehlt unabhängig vom aktuellen Fall bereits zu Beginn des Klientenverhältnisses abzuklären, ob die erste Beratung kostenlos ist oder nicht. Laut RAK wird auch im Rahmen der Erstberatung eine Leistung erbracht, die nach dem Tarif abgerechnet werden kann – selbst bei Telefonaten. Alternativ bietet sich die Möglichkeit einer ersten kostenlosen Rechtsberatung bei den Rechtsanwaltkammern, ergänzt Enzinger.

Um spätere Divergenzen wegen der Honorarhöhe zu vermeiden, sollte vor allem aber die Honorarvereinbarung schriftlich abgeschlossen werden, ebenso gilt es, Zwischenabrechnungen einzufordern. “Die Aufklärung über die Kosten ist das gute Recht des Klienten”, jedoch seien deren Höhe – etwa bei einem Zeithonorar – im Vorhinein nicht absehbar.

(APA, Red.)

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