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Fünf Schuldsprüche wegen Wiederbetätigung in Krems

In einem Prozess um Wiederbetätigung sind vor einem Schwurgericht in Krems Mittwochabend Haftstrafen zwischen fünf und 22 Monaten gegen fünf der sechs Angeklagten verhängt worden. Der Staatsanwalt nahm den Angeklagten nicht ab, vom rechtsextremen Gedankengut geläutert zu sein. 

Verurteilt wurden die fünf Männer nach Paragraf 3g des Verbotsgesetzes. Der 35-jährige Erstangeklagte erhielt 22 Monate, davon 15 bedingt. Für den 27-Jährigen setzte es 18 Monate Haft, davon 14 Monate bedingt, der 38-Jährige erhielt 16 Monate, davon 13 bedingt.

Der 32-jährige Angeklagte wurde zu fünf Monaten bedingter Freiheitsstrafe sowie zu einer unbedingten Zahlung von 480 Euro verurteilt. Der 24-jährige Sechstangeklagte, der zum Tatzeitpunkt ein junger Erwachsener war, erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten.

Hand zum Hitlergruß erhoben

Als mildernd wurden die Geständnisse aller Angeklagten, das lange Zurückliegen der Taten und die lange Verfahrensdauer gewertet. Erschwerend wirkte sich hingegen bei den meisten Beschuldigten das Zusammentreffen von mehreren Verbrechen aus.

Die Männer hatten sich alle schuldig bekannt, 2012 die Hand zum Hitlergruß erhoben und “Heil”, “Heil Hitler” bzw. nationalsozialistische Parolen gerufen zu haben. Der Erstangeklagte hatte am 20. April 2012 eine Feier zu Adolf Hitlers Geburtstag veranstaltet, bei der vier der fünf Mitbeschuldigten zu Gast waren. Bei der Party wurde im Hausinneren eine Hakenkreuzfahne aufgehängt und es gab eine Torte mit Hakenkreuz, die der Mann allerdings laut seinen Angaben nicht selbst bereitgestellt hatte.

Nachweise der Wiederbetätigung

Auf dem Profil des 35-Jährigen im russischen Sozialen Netzwerk vk.com waren unter anderem Bilder von Adolf Hitler mit der Inschrift “LOVE” und von einem Hakenkreuz mit der Inschrift “MY STAR” öffentlich einsehbar. Außerdem hatte der Beschuldigte 2013 im Internet eine Playlist mit Links zu rechtsradikalen Liedern erstellt. Zudem hatte er einen Schlagring besessen.

Auch ein 27-Jähriger musste sich für das Veranstalten einer Feier verantworten. “Zu späterer Stunde ist die Hand gehoben und sind Parolen geschrien worden”, sagte der Beschuldigte über seine Geburtstagsparty am 14. Juli 2012, bei der drei Angeklagte zu Gast waren.

Die Verteidiger verwiesen weitgehend auf den ordentlichen Lebenswandel ihrer Mandanten seit damals. Der Staatsanwalt nahm aber nicht allen Angeklagten ab, vom rechtsextremen Gedankengut geläutert zu sein. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, somit ist das Urteil nicht rechtskräftig. Für den 24-jährigen Zweitangeklagten endete das Verfahren mit einer Diversion.

(APA)

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