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Freundin ins Koma gewürgt: Neun Jahre Haft

Die acht Geschworenen waren sich einig
Die acht Geschworenen waren sich einig
Ein 20-jähriger Oberösterreicher ist am Mittwochabend im Landesgericht Wels von den acht Geschwornen einstimmig wegen versuchten Mordes schuldig gesprochen und zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Er soll seine 18-jährige Freundin eineinhalb Minuten lang gewürgt haben. Sie liegt seither im Koma und dürfte das Bewusstsein nicht mehr wiedererlangen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.


Der Angeklagte gab die Tat zu, bestreitet aber die Tötungsabsicht. Das Opfer wollte sich nach etwa zweijähriger Beziehung von dem 20-Jährigen trennen. Am 11. Mai des Vorjahres sollte es eine letzte Aussprache in der Wohnung des Mannes in Lenzing (Bezirk Vöcklabruck) geben, dabei kam es zu der Tat. “Ich weiß nicht, was mich da geritten hat”, sagte der Angeklagte.

Der Mann zeigte sich vor Gericht zwar relativ emotionslos, gab aber detailliert Auskunft zu den Geschehnissen. Seine Angaben deckten sich auch weitgehend mit den Erkenntnissen der Ermittler und Sachverständigen.

Die 18-Jährige soll gesagt haben, sie sei frei und werde ihn verlassen. Daraufhin soll er sie gepackt, gewürgt und etwa eineinhalb Minuten lang zugedrückt haben. Das Opfer leistete heftige Gegenwehr. “Er drückte zu, bis sie nicht mehr strampelte”, so der Staatsanwalt.

Als die junge Frau reglos am Boden lag, habe er gedacht, sie sei tot, schilderte der Angeklagte. “Da habe ich gewusst, dass ich richtig Scheiße gemacht habe.” Er rief seine Großmutter und etwas später auch seinen Vater an und bat sie herzukommen. Die Oma traf als erste ein, gemeinsam mit einer Tante, die sofort mit der Reanimation begann.

Der Angeklagte beteiligte sich nicht an der Ersten Hilfe. Aber er gab von Anfang an die Tat zu. Motiv war offenbar Eifersucht. Von Zeugen wurde der unbescholtene Mann als “braver Bub” beschrieben, bei dem es nie etwas gegeben habe. Allerdings soll er angesichts der Trennungsabsichten seiner Freundin zu einem Bekannten gesagt haben: “Es wäre gescheiter, wenn ich sie wegtun würde.” Die Verteidigerin sprach hingegen von einer “Kurzschlussreaktion”.

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