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Freund getötet: 39-jährige Obdachlose bekommt fünf Jahre Haft

Die Frau leugnete die Tat bis zum Schluss. / Symbolbild
Die Frau leugnete die Tat bis zum Schluss. / Symbolbild ©APA/HERBERT PFARRHOFER
Die 39-jährige Obdachlose wurde, weil sie ihren 29-jährigen Freund auf der Donauinsel erstochen hat, zu fünf Jahren Haft verurteilt. Die Frau leugnete die Tat bis zum Schluss.
Freund auf Donauinsel getötet

Zu fünf Jahren Haft ist eine 39-Jährige am Montag am Wiener Landesgericht verurteilt worden, weil sie im Juli 2017 auf der Donauinsel ihren Freund erstochen hatte. Die Geschworenen verneinten den Mordvorwurf und sprachen die bis zuletzt leugnende Angeklagte wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Die ausgebildete Sozialarbeiterin und Krankenschwester war ins Obdachlosenmilieu abgeglitten, nachdem sie sich zur Alkoholikerin entwickelt hatte. Am 15. Juli 2017 nächtigte sie gemeinsam mit ihrem aktuellen und ihrem früheren Partner (35) – beide ohne Bleibe – auf der Donauinsel. Man trank reichlich Wodka, Cointreau und Bier, danach legte sie sich nach Einbruch der Dunkelheit mit ihrem 29-jährigen Freund schlafen. Mitten in der Nacht sei sie dann aufgewacht, weil dieser mit einer klaffenden Wunde auf sie gefallen sei. Für ihn kam jede Hilfe zu spät. Er verblutete.

Obdachlose tötete Freund mit abgebrochener Flasche

Der Sterbende hätte in ihren Armen wiederholt “Fritzl” geflüstert, den Namen ihres eifersüchtigen Ex-Freunds: “Da war für mich klar, dass es nur der sein kann. Er war krankhaft eifersüchtig, und er hat es ein paar Mal angekündigt.” Zuvor hatte sie bereits einen schuldlosen Polen als Täter genannt, der deshalb ein Monat in U-Haft verbringen musste. Dafür wurde die Frau nun auch wegen Verleumdung verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft ging aufgrund der Beweislage davon aus, dass die 39-Jährige mit der abgebrochenen Flasche gegen den Partner vorgegangen war, nachdem es zwischen den beiden offenbar zu einem Streit gekommen war. Sie soll vor ihrer Festnahme die Bluttat zwei Bekannten gestanden haben.

Obwohl die Beschuldigte ihren Ex-Freund als Täter angab, nahm dieser die 39-Jährige vor Gericht weiter in Schutz, was Richter Ulrich Nachtlberger durchaus verwunderte. “Haben Sie schon einmal geliebt?”, fragte der sichtlich von seinen Gefühlen übermannte Obdachlose daraufhin den Vorsitzenden des Schwurgerichts. “Das ist eine sehr persönliche Gegenfrage”, meinte Nachtlberger und blieb die Antwort schuldig.

Mord auf Donauinsel: Ex-Freund von 39-Jähriger beschuldigt

Das tat auch der 35-Jährige, als er trotz zahlreicher Beteuerungen die Wahrheit zu sagen, nicht erklären konnte, warum sich seine Aussagen bei der Polizei immer mehr zugunsten der Angeklagten verändert hatten, bis er nun vor Gericht gar von Notwehr und einem Unfall sprach. Laut seinen ersten Angaben habe die 39-Jährige nach dem Saufgelage im Zuge eines Streits mit der abgebrochenen Bierflasche auf das Opfer eingestochen.

Nach der jüngsten Version wäre der 29-Jährige der Angreifer gewesen, und die Beschuldigte hätte lediglich ihn und sich selbst verteidigt. Bei einem Gerangel wären alle drei gestürzt, wodurch der Tobende versehentlich ums Leben kam. Der Richter zeigte sich angesichts dieser Variante verwundert: “Wie Sie das schildern, ist das neu.”

Obwohl die Beschuldigte auch in ihrem Schlusswort bei ihrer leugnenden Verantwortung blieb – sie sitze nunmehr acht Monate unschuldig hinter Gittern und hätte ihren Lebensgefährten “bedingungslos geliebt” – nahm sie das Urteil nach kurzer Beratung mit ihrem Verteidiger an. Auch die Staatsanwältin erklärte Rechtsmittelverzicht. Mildernd hatte das Gericht den bisherigen ordentlichen Lebenswandel gewertet, erschwerend das Zusammentreffen zweier Verbrechen sowie die Verwendung einer Waffe. Bei einem Strafrahmen von ein bis 15 Jahren seien fünf angemessen.

APA/red

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