Durch die Verschiebung der Hofburg-Wahl wegen schadhafter Wahlkuverts kam es zur Terminkollision. Das Verbot wird für den 4. Dezember mit dem Gesetz aufgehoben, das die Sonderbestimmungen für die Verschiebung enthält – also die Verschiebung vom 2. Oktober auf den 4. Dezember an sich, die Zulassung der seit dem “alten” Stichtag dazugekommenen jugendlichen Wahlberechtigten – und jetzt auch die Möglichkeit, eine andere Wahl abzuhalten.
Dafür wird geregelt, dass die Wahlbehörden dieselben wie die für die Hofburg-Wahl sind. Und es wird festgehalten, dass sich Stimmzettel und Wahlkuverts der beiden Urnengänge deutlich zu unterscheiden haben.
Freistadt wählt Bürgermeister ebenfalls am 4. Dezember
Die Ausnahmeregelung für Freistadt wird als Abänderung an den Vier-Parteien-Antrag von SPÖ, ÖVP, Grünen und NEOS gehängt, der gestern eingebracht wurde und morgen im Verfassungsausschuss sowie nächsten Mittwoch im Plenum beschlossen werden soll.
Außerdem wird eine weitere ausführliche Passage für die “Beweissicherung” eingefügt: Damit bei allfälligen zivilrechtlichen Verfahren noch schadhafte Wahlkarten als Beweismittel zur Verfügung stehen, werden die Bezirkswahlbehörden angewiesen, alle an sie schon zurückgeschickten Briefwahlunterlagen (für den Termin 2. Oktober) an die Bundeswahlbehörde zu übermitteln.
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(APA)