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Freispruch für Bürgermeister von Unterach

Keine ständige Kontrolle von Wanderwegen
Keine ständige Kontrolle von Wanderwegen ©APA (Archiv/dpa)
Der Bürgermeister der Gemeinde Unterach am Attersee (OÖ) und sein Vorgänger sind vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung an einem deutschen Urlauber freigesprochen worden. Der 110 Kilogramm schwere Tourist war im Oktober 2007 beim Wandern auf einer Holzbrücke ausgerutscht, gegen das Geländer gestürzt, durchgebrochen und drei Meter ins Bachbett gefallen.

Er erlitt einen Bruch des Ellbogenradiusköpfchens. Das Bezirksgericht Thalgau hatte die beiden Kommunalpolitiker schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von insgesamt 7.000 Euro verurteilt.

Der Berufungssenat führte drei Punkte ins Treffen, warum der zur Unfallzeit amtierende Ortschef Hermann Perner (64) und sein damaliger Stellvertreter Engelbert Gnigler (45) nicht zur Verantwortung zu ziehen sind. Erstens habe es sich um einen alpinen Wanderweg gehandelt, für dessen Wartung keine gesetzlichen Normen zur Verfügung stünden. Zweitens könne ein gefahrloser Zustand nicht immer erreicht werden und drittens sei es nicht möglich, diese Wege ständig zu kontrollieren, erklärte die vorsitzende Richterin Elisabeth Schmidbauer. “Eine objektive Sorgfaltswidrigkeit liegt nicht vor.”

“Wäre das Ersturteil bestätigt worden, hätten wir alle Brücken weggerissen und den Weg aufgelöst”, sagte der amtierende Bürgermeister Gnigler. Im Gegensatz zum Erstgericht, das die Kontrolle der Brücke durch einen Sachverständigen gefordert hat, ist für das Berufungsgericht ein Überprüfung durch “Schütteln und Rütteln” des Geländers von Gemeindemitarbeitern dreimal im Jahr (wie das bisher erfolgt ist) ausreichend. Im gegebenen Fall habe sich die Morschheit nicht visuell gezeigt, so die Vorsitzende.

Perner, der damals im Krankenstand war, wurde in erster Instanz zu einer Geldstrafe in der Höhe von 2.030 Euro verurteilt, Gnigler zu 4.900 Euro. Beide sollten zudem Schmerzensgeld von jeweils 500 Euro zahlen.

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