AA

Freispruch für WKR-Ball-Gegendemonstranten rechtskräftig

Polizist erkannte Angeklagten nicht zu 100 Prozent wieder
Polizist erkannte Angeklagten nicht zu 100 Prozent wieder
Der Freispruch für den 18-jährigen Schüler, der im vergangenen Jahr an einer Demonstration gegen den Wiener Akademikerball (WKR) teilgenommen hatte, ist rechtskräftig. "Wir werden dagegen kein Rechtsmittel einbringen", gab die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, Nina Bussek, am Mittwochnachmittag auf Anfrage der APA bekannt.


Der Jugendliche war am Montag im Straflandesgericht vom Vorwurf des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt freigesprochen worden. Ihm war angelastet worden, am Abend des 27. Jänner 2014 hinter dem Burgtheater einen Polizisten, der mit anderen Beamten eine Sperrkette gebildet hatte, mit einer Transparent-Stange geschlagen und sich danach gegen seine Festnahme gewehrt zu haben. Der Bursch hatte das entschieden bestritten.

Der 37-jährige Polizeibeamte hatte als Zeuge unter Wahrheitspflicht erklärt, er erkenne im Angeklagten “nicht zu 100 Prozent” den Angreifer wieder. Darüber hinaus waren für das Gericht “widersprüchliche Angaben im Akt” sowie die Aussagen von Freunden und Bekannten des Schülers, aber auch mit diesem in keinem Naheverhältnis stehenden Personen maßgeblich, die übereinstimmend versichert hatten, der Jugendliche habe keine Transparent-Stange in Händen gehalten. Dass die angebliche Tatwaffe von der Polizei nicht sichergestellt worden war, nannte die Richterin einen “wesentlichen Mangel in diesem Verfahren”.

Der 18-Jährige war bei der Amtshandlung verletzt worden. Da er mit beiden Knien und voller Wucht auf den Asphalt gestürzt, bildete sich ein Knochenödem. Der Bursch ist nach wie vor auf Krücken angewiesen und nimmt seinen Angaben zufolge weiterhin täglich Schmerzmittel ein. Ein gegen den Polizisten gerichtetes Verfahren, der ihn zu Sturz gebracht hatte, wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt.

  • VIENNA.AT
  • Politik
  • Freispruch für WKR-Ball-Gegendemonstranten rechtskräftig
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen