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Französisches Parlament beschloss Strafen für Freier

Im Kampf gegen die Prostitution hat das französische Parlament am Freitag die Bestrafung von Freiern beschlossen. Mit der Mehrheit der regierenden Sozialisten stimmte die Nationalversammlung in zweiter Lesung für die ursprüngliche Fassung eines Gesetzentwurfs, aus dem der Senat zuvor die Bestrafung von Freiern wieder herausgestrichen hatte.


Fast zeitgleich hatte ein Gericht im nordfranzösischen Lille den einstigen IWF-Chef und früheren sozialistischen Spitzenpolitiker Dominique Strauss-Kahn als einfachen “Kunden” von Prostituierten vom Vorwurf der Zuhälterei freigesprochen. Kunden von Prostituierten werden derzeit in Frankreich nicht bestraft. Strauss-Kahn hatte an ausschweifenden Sexpartys mit Callgirls teilgenommen, hatte nach Ansicht des Gerichts die Partys aber nicht mitorganisiert.

Das Parlament entschied nun, dass Kunden von Prostituierten künftig mit bis zu 1.500 Euro Geldstrafe belegt werden können. Zudem sieht der Gesetzentwurf zum verstärkten Kampf gegen Prostitution eine Reihe von Maßnahmen vor, um Prostituierten den Ausweg aus dem Gewerbe zu ermöglichen.

Die Nationalversammlung strich auch einen Straftatbestand wieder, der unter dem konservativen Ex-Präsidenten Nicolas Sarkozy eingeführt und vom Senat in den Text wieder eingefügt worden war. Dabei geht es um den Straftatbestand “Kundenfang” durch die Frauen.

Der Gesetzentwurf geht nun wieder zurück in den Senat. Allerdings hat bei Gesetzentwürfen die Nationalversammlung das letzte Wort. In Frankreich gibt es Schätzungen zufolge rund 30.000 Prostituierte. Die meisten der Frauen kommen aus Osteuropa, Afrika, China und Südamerika.

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