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Frankenkredite - Erste Klage gegen Bank wegen Stopp-Loss-Order

Instrument hätte vor Währungsverlusten schützen sollen.
Instrument hätte vor Währungsverlusten schützen sollen. ©APA
Die Verteuerung des Schweizer Franken, die rund 150.000 österreichische Kreditnehmer schmerzlich zu spüren bekommen haben, hat ein juristisches Nachspiel. Ein Anlegeranwalt hat nun die erste Klage gegen eine Bank eingebracht. Es geht um die sogenannten Stop-Loss-Order, die die Fremdwährungskredit absichern hätten sollen, ihre Funktion aber nicht erfüllt haben.

Das Prinzip der Stop-Loss-Aufträge: Verändert sich der Kurs einer Fremdwährung über eine vereinbarte Grenze hinaus, wird der Kredit automatisch in Euro umgewandelt. Damit sollten weitere Verluste vermieden werden. Im Falle von Frankenkrediten, die in großem Stil an Häuslbauer vergeben wurden, haben viele Verbraucher eine Konvertierung bei knapp unter 1,20 in Auftrag gegeben. Das war der Mindestkurs, von dem die Schweizer Nationalbank (SNB) im Jänner abgelassen hat. In der Folge ist der Euro binnen kurzer Zeit auf unter 1 Franken abgesackt. Derzeit ist 1 Euro 1,03 Franken wert.

“Brandbeschleuniger”

Die Stop-Loss-Order wurden aber Anfang des Jahres zu weit tieferen Kursen ausgeführt, oft sogar unter 1,00. Der Verlust und damit die zurückzuzahlende Schuld hat sich also deutlich erhöht.

Der Klage zufolge, die sich gegen die Hypo Bank Burgenland richtet, wirkten die Stop-Loss-Aufträge als “Brandbeschleuniger”, da der Euro-Franken-Markt ein “künstlich illiquider” sei. Der Bankberater, argumentiert Anlegeranwalt Michael Poduschka, hätte dies wissen und den Kunden mitteilen müssen. “Der richtige Ratschlag wäre daher gewesen, entweder kein Stop-Loss zu setzen und das Risiko bei Aufwertung des Schweizer Franken ‘auszusitzen’ oder sofort in Euro zu wechseln.”

In Wahrheit habe es sich um eine Bestens-Order gehandelt, da die Kreditnehmer nicht bestimmen konnten, zu welchem Preis der Auftrag tatsächlich ausgeführt wird. “Der Auftrag wurde laut Auskunft der beklagten Partei zu dem im Moment der Ordererteilung bestmöglichen Preis/Kurs ausgeführt, wobei der tatsächliche Kurs zunächst ungewiss war. Hingegen wird bei einem Limit-Order der geringste für den Kunden akzeptable Kurs festgelegt, wobei unter diesem Kurs/Limit keine Transaktionen durchgeführt werden”, heißt es in der am Freitag in Eisenstadt eingebrachten Klage, die der APA vorliegt.

“Hätte gar nicht verkauft werden dürfen”

Hätten die beiden Kläger über die Unwirksamkeit des Stop-Loss-Auftrags Bescheid gewusst, hätten sie im März 2013 sofort die Umwandlung ihres Fremdwährungskredits – damals lag der Kurs bei 1,23 Franken – in Auftrag gegeben; ihre Schulden hätten sich dann nicht am 15. Jänner 2015 nominell um 20 Prozent erhöht. Sie fordern daher 13.500 Euro Schadenersatz.

Poduschka stützt sich auch auf ein Gutachten, das er im Jänner bei einem berichtlich beeideten Sachverständigen, Manfred Lappe, erstellen ließ. Demnach war schon 2010 bekannt, dass sich Stop-Loss-Aufträge bei Frankenkrediten negativ auf die Kunden auswirkten, daher seien sie ungeeignet. In Beratungsgesprächen sollten Banken auf die Risiken hinweisen, zum Beispiel klarstellen, dass das Stop-Loss-Limit kein Ausführungskurs sei.

Dem Anlegeranwalt, der rund 120 Stop-Loss-Geschädigte vertritt, geht es nicht darum, wie das Beratungsgespräch im Einzelfall verlaufen ist. “Stop-Loss hätte gar nicht verkauft werden dürfen”, sagte er zur APA.

In den kommenden Tagen will er weitere Klagen gegen Banken einbringen, kündigte er an.

“No Comment” von Seiten der Bank

Der Hypo Bank Burgenland lag die Klage noch nicht vor, daher könne man keinen Kommentar abgeben, wie es auf APA-Anfrage hieß. Das Geldhaus verwies auf eine Übereinkunft der Bankenbranche, wonach Verbraucher auf Kosten der Finanzinstitute wieder zu ihrem ursprünglichen Kurs zurückkehren konnten. Stop-Loss sei “kein Thema der Bank Burgenland, sondern trifft die ganze Bankenbranche”, wurde weiters betont.

(APA)

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