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FP-Chef Egger klagt Deutschland

Bregenz - FPÖ-Chef Dieter Egger geht wegen des umstrittenen Atomkraftwerks Isar 1 – 225 Kilometer Luftlinie von Vorarlberg entfernt – nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und klagt Deutschland. Basis ist die Klage eines oberösterreichischen FPÖ-Nationalratsabgeordneten.

Dieter Egger klagt Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte – wegen der Laufzeitverlängerung für das umstrittene Atomkraftwerk Isar 1. Der FPÖ-Chef schließt sich dabei der Privatklage des freiheitlichen Nationalratsabgeordneten Werner Neubauer aus Oberösterreich an, der die entsprechende Klage bereits im Frühjahr – noch vor der Katastrophe von Fukushima – eingebracht hatte. „Nach Japan wird sich die Rechtsprechung der Gerichte ändern“, sagt Egger, „nach Japan werden die Gerichte mit Atomkraft anders umgehen.“

„Ein Durchbruch, ein Signal“

Gibt der Gerichtshof für Menschenrechte der Klage statt, „wäre das ein Durchbruch, ein Signal, das auch auf andere Länder wie die Schweiz Auswirkungen hätte.“ In einem solchen Fall bekämen die Bevölkerung des betreffenden Landes und auch die betroffenen Nachbarländer Parteistellung: „Und die Frage der Atompolitik könnte nicht länger nur als innerstaatliche Angelegenheit geregelt werden.“ Die Klage stützt sich im Übrigen darauf, dass Deutschland für die Laufzeitverlängerung von Isar 1 keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt hat. „Und das verstößt ganz klar gegen EU-Recht.“ Egger: „Wir wollen einen Musterprozess führen gegen dieses Atomkraftwerk, das eine wesentliche Gefährdung Vorarlbergs und anderer Länder und Regionen darstellt.“

Ein Flugzeugabsturz

Das Kernkraftwerk Isar liegt in Niederbayern, 14 Kilometer flussabwärts von Landshut, Luftlinie etwa 225 Kilometer von Vorarlberg entfernt. Es sind zwei bautechnisch völlig unterschiedliche Anlagen auf einem Areal. Isar 2 ist neueren Datums. Isar 1 dagegen, baugleich mit dem nie in Betrieb gegangenen AKW Zwentendorf, wurde bereits im März 1979 in Betrieb genommen. Seit Längerem warnen Atomkraftgegner vor Isar 1, fordern die Abschaltung. Aus gutem Grund. 1991 etwa führte die Instabilität des Reaktorblocks 1 zu einer Schnellabschaltung des Reaktors. Es war nicht der erste Zwischenfall. Und blieb auch nicht der letzte. Das Kraftwerk geriet auch Ende der 80er in die Schlagzeilen: Am 30. März 1988 war nur zwei Kilometer vor dem Kraftwerkskomplex ein französisches Mirage-Kampfflugzeug in einen Wald gestürzt. Der Pilot kam ums Leben, der Vorfall löste eine Diskussion über die Sicherheit von Kernkraftwerken bei Flugzeugabstürzen aus. Gemäß dem deutschen Atomkonsens von 2002 sollte das Atomkraftwerk heuer stillgelegt werden. Doch dank der im Oktober 2010 beschlossenen Laufzeitverlängerungen von deutschen Atomkraftwerken darf der Reaktorblock bis 2019 am Netz bleiben. Nach der Katastrophe in Fukushima hat die deutsche Regierung – für ein zur Überprüfung der Risiken der Atomkraft gedachtes dreimonatiges Moratorium – nun zwar die sieben ältesten deutschen Atomkraftwerke herunterfahren lassen, darunter auch Isar 1.

Klage auch gegen Temelin

Doch hält das? FPÖ-Chef Dieter Egger ist skeptisch: „Merkel hat die Laufzeitverlängerung ausgesetzt, es droht die Gefahr, dass sie nach einer Ruhephase wieder reaktiviert wird.“ Deswegen wird geklagt. Neubauer hat im Übrigen auch gegen Temelin geklagt, bereits 2008. Dort ist die erste Hürde genommen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ein Verfahren eingeleitet. Eine Entscheidung ist freilich noch ausständig. (VN)

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