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Fünf Jahre Haft wegen Messerattacke auf Ex

Noch nicht rechtskräftig ist das Urteil für jenen Mann, der seiner Frau ein Messer in Brust und Hals gerammt haben soll.

Weil er seiner Ex-Frau ein Messer in Brust und Hals gestochen und sie lebensgefährlich verletzt hatte, ist am Dienstagabend ein 54-jähriger Wiener im Straflandesgericht zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Wie schon im ersten Rechtsgang im vergangenen März verneinten die Geschworenen die auf versuchten Mord lautende Anklage und sprachen den Mann wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung schuldig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Mann legte gegen das Strafausmaß Berufung ein.

Der 21-fach Vorbestrafte hatte die Bluttat als Akt der Notwendigkeit beschrieben: Die 51-Jährige habe ihn “provoziert”, indem sie ihn nach langjähriger Ehe verließ. “I hab’ mir dacht, i muss sie verletzen wie sie mi verletzt hat. Gefühlsmäßig konnt’ i sie net verletzen, da sie von mir sowieso nix mehr wissen wollt’. I konnt’ nix machen außer mit einem Messer.” Er sei “schuldig im Sinn einer Körperverletzung. I wollt’ net morden”.

Seit 1992 war die Frau mit dem zu Alkohol und Gewalttätigkeiten neigenden Wiener verheiratet. Regelmäßig habe er sie geschlagen, berichtete die Staatsanwältin. “Einmal”, korrigierte sie der Angeklagte. “Einmal?”, fiel ihm die Richterin ins Wort. “Oder zweimal”, meinte darauf der 54-Jährige.

Nachdem er im Vorjahr verurteilt wurde, weil er die 51-Jährige und den gemeinsamen Sohn verletzt hatte, zog sie aus ihrer Hausbesorgerwohnung aus und reichte die Scheidung ein. Einmal wöchentlich kam sie jedoch weiter vorbei, um dem Mann die Wäsche zu waschen und eine warme Mahlzeit zu bereiten.

Am 21. August 2008 wollte sie ihre restlichen, in der Wohnung verbliebenen Sachen abholen. Weil die Frau damit rechnete, dass den 54-Jährigen dies in Rage bringen könnte, hatte sie zu ihrem Schutz zwei Schwiegersöhne und einen Bekannten mitgenommen.

Er sei zornig geworden, weil seine Ex einfach aufgetaucht sei, ohne vorher anzurufen, erklärte nun der Angeklagte den Geschworenen: “I war überrascht und hab’ ang’fangen zu schimpfen.” “Immer zorniger und zorniger” sei er geworden, bis er ein in Alufolie gewickeltes Messer ergriff, die Folie wegriss und zunächst einem Begleiter der 51-Jährigen in den Bauch stechen wollte.

Der Mann konnte sich wegducken und wurde lediglich im Ellbogen getroffen. Sodann stürzte sich der 54-Jährige auf die Frau, warf sie zu Boden und stach mit weit ausholenden Bewegungen auf die 51-Jährige ein.

In Folge der Wucht brach die Klinge ab. Diese Gelegenheit nützte einer der “Beschützer”, um dem Rasenden einen massiven Aschenbecher auf den Kopf zu schlagen. Das dürfte der Frau das Leben gerettet haben.

Ihr danach getrachtet zu haben, wies der Angeklagte entschieden zurück: “Ich wollt’s sie nur im Schulterbereich treffen, weil das für mi ka lebensbedrohliche Stelle is’. Sie hat si wegdraht, da is’ der Stich in den Hals gangen.” Die Verletzung im linken Brustbereich erklärte er damit, die Frau sei im Fallen in das Messer gestürzt.

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